Freitag, 19. April 2024
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Schweiz macht nächsten Schritt zur Stiefkindadoption für Homo-Paare

Entsprechender Ausschuss im Ständerat für Öffnung

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Die Öffnung der Stiefkindadoption in der Schweiz hat eine weitere kleine Hürde genommen: Der verantwortliche Rechtskommission im Ständerat, der Parlamentskammer der Kantone, hat gestern mit deutlicher Mehrheit Reformen im Adoptionsrecht beschlossen, darunter auch die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare, wenn sie in einer Eingetragenen Partnerschaft leben.

Die Gesetzesänderung, die von der Regierung initiiert wurde, ist in dem Ausschuss mit sieben zu drei Stimmen angenommen worden, ein Mitglied der Kommission enthielt sich der Stimme. Nun muss das Gesetz unter anderem noch vom Schweizer Nationalrat beschlossen werden.

Weitere Reformen im Adoptionsrecht beinhalten die Öffnung der Stiefkindadoption für unverheiratete heterosexuelle Paare, sogenannte „Konkubinatspaare“, sowie eine Senkung des Mindestalters für Adoptionen von 35 auf 28 Jahre. Außerdem müssten in Zukunft alle Paare, die adoptieren wollen, mindestens drei Jahre einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Das Kind soll künftig immer vor der Adoption angehört werden.

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