Dienstag, 16. April 2024
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AfD wollte in Thüringen doch keine Homosexuellen zählen lassen

Einstweilige Verfügung gegen Bürgerrechtsbewegung erwirkt

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Die Bürgerrechtsbewegung Campact darf auf ihrer Homepage nicht mehr schreiben, dass die Fraktion der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Thüringer Landtag die „Zählung aller Homosexuellen“ fordert. Das hat das Landgericht Köln angeordnet. Bei einem Verstoß drohen Campact ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro oder ersatzweise Haft. Der gemeinnützige Verein wird gegen das Urteil keinen Widerspruch einlegen.

AfD Thüringen wollte Zahlen über sexuelle Minderheiten

Campact hatte einen Artikel über eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag geschrieben: Am 1. September 2015 wollte die Thüringer Abgeordnete Corinna Herold von der Landesregierung wissen, „wie viele Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen“ in dem Freistaat leben. Anlass für die Anfrage war ein Programm der Landesregierung für Akzeptanz und Vielfalt, das die Rechtspopulisten so torpedieren wollten.
Die Bürgerrechtler interpretierten diese Anfrage als „Zählung aller Homosexuellen im Land“:

Mit der Anfrage würde die AfD zeigen, „dass sie Homosexuelle für eine unnormale Minderheit hält“, heißt es in einem Artikel auf der Homepage der Aktivisten. Diese Aussagen darf Campact nun nicht mehr verbreiten. Das Landgericht Köln hat verfügt, dass jene „unwahre und rechtsverletzende Tatsachenbehauptungen nicht mehr verbreitet werden dürfen“. Campact hat die entsprechenden Passagen bereits von seiner Homepage gelöscht und wird keinen Widerspruch einlegen, wie Campact-Sprecher Jörg Haas gegenüber dem LGBT-Portal queer.de bestätigte.

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Keine Entscheidung über Rechtmäßigkeit der Aussagen

Die Einstweilige Verfügung ist allerdings keine inhaltliche Bewertung der Aussagen – diese wird erst im Hauptverfahren geprüft. Hier kann sich der Bürgerrechtsverein auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen. Zu den nun untersagten Aussagen ließ man sich durch die Medienberichterstattung hinreißen: „Wir hatten uns von Überschriften wie im Tagesspiegel täuschen lassen“, erklärt Haas gegenüber queer.de weiter.

Die AfD kostet mittlerweile ihren juristischen Etappensieg weidlich aus: „Wir haben uns juristisch erfolgreich gegen diffamierende Falschbehauptungen zur Wehr gesetzt und werden uns auch weiterhin als wehrhafte, demokratische Kraft einbringen“, freut sich Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Thüringer Landtag. Und er droht: „Jeder, der ähnliche Falschbehauptungen tätigt, muss mit entsprechenden rechtlichen Schritten rechnen. Verleumderische Diffamierungskampagnen gegenüber der AfD werden wir nicht auf uns sitzen lassen.“

Klagt die AfD weitere Publikationen?

Nach dem Zugeständnis vom Campact dürfte wohl der Tagesspiegel auch ins Visier der AfD Thüringen geraten. Dort hat man den entsprechenden Artikel allerdings noch nicht geändert. „AfD will Homosexuelle in Thüringen zählen lassen“, heißt es dort nach wie vor.

Eine für die Partei zufriedenstellende Antwort hat die AfD damals auf ihre Anfrage übrigens nicht bekommen: Benjamin-Immanuel Hoff, Chef der Staatskanzlei, antwortete Corinna Herold eineinhalb Monate später auf ihre Frage, man habe keine Zahlen darüber – „Und das ist gut so. Die Zeiten des Erfassens solcher Angaben sind vorbei.“

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