Heterosexuelle Paare dürfen in Großbritannien auch weiterhin keine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Das hat das Berufungsgericht in London heute Vormittag bekanntgegeben. Damit ist ein drei Jahre dauernder Rechtsstreit entschieden.
Geklagt hatten Rebecca Steinfeld und Charles Keidan aus London. Sie lehnen eine Eheschließung ab, weil die Ehe eine „sexistische“ und „patriachale“ Institution sei. Weil ihnen als heterosexuelles Paar die Schließung einer Eingetragenen Partnerschaft verweigert wurde, klagten sie wegen Diskriminierung auf eine Änderung des Gesetzes.
Prinzipielle Diskriminierung wurde von den Richtern anerkannt
Doch die drei Richter teilten die Meinung des Paares mit einer Mehrheit von 2:1 Stimmen nicht. Sie entschieden gegen Steinfield und Keidan. Zwar waren sich die Richter einig, dass es sich prinzipiell um Diskriminierung handle, die längerfristig beseitigt werden müsse. Doch nur eine Richterin war der Meinung, das Gesetz müsse sofort geändert werden.
„Das ist so frustrierend. Es war so ein knapper Sieg für die Regierung“, sagte Louise Whitfield, die Anwältin des Paares, in einer ersten öffentlichen Stellungnahme: „Sie waren sich alle einig, dass die Uhr für den Gesetzgeber tickt und es eine mögliche Verletzung ihrer Rechte gegeben hat.“
Die Eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare wurde im Dezember 2005 in Großbritannien eingeführt. Im Herbst 2014 wurde in England und Wales auch die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet. Derzeit können heterosexuelle Paare nur auf der Isle of Man eine Eingetragene Partnerschaft eingehen.