Donnerstag, 28. März 2024
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Uganda: Gericht ordnet Freilassung von LGBTI-„Coronasündern“ an

Razzia in Obdachlosenheim galt als Beispiel für Homophobie unter dem Deckmantel der Corona-Krise

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Ende März wurden in Uganda 23 Bewohner eines LGBTI-Obdachlosenheimes festgenommen – offiziell, weil sie die strengen Abstandsregeln zur Bekämpfung des Coronavirus nicht eingehalten haben. Der wahre Grund dürfte eher die im Land weit verbreitete Homophobie sein. Nun hat ein Gericht entschieden, dass die Festgenommenen aus dem Gefängnis entlassen werden müssen.

Offiziell ging es um die strengen Corona-Vorschriften – doch der eigentliche Grund der Razzia war Homophobie

Der Fall erregte internationale Aufmerksamkeit: Die Polizei hat das Haus der „Children of the Sun Foundation Uganda“ (COSF Uganda) in Kyengera am Rand der Hauptstadt Kampala gestürmt, in dem obdachlose Angehörige sexueller Minderheiten und auch Aids-Patienten Zuflucht finden.

Dabei wurden 13 schwule Männer, zwei bisexuelle Männer und vier Transfrauen festgenommen. Die Polizei und der Bürgermeister von Kyengera prügelten dabei auf die Bewohner des Heims ein, trieben die Gruppe zusammen und jagten sie unter dem Gejohle der Dorfbewohner zur nächsten Polizeistation. Einen homophoben Hintergrund der Verhaftung bestritt die lokale Polizei.

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Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Bestimmungen in Uganda durften die Anwälte die Festgenommenen nicht sehen, ihr Antrag auf Kautionszahlung wurde wochenlang nicht bearbeitet, sie mussten bis zum Prozess, der am Montag stattgefunden hat, in Haft bleiben.

Vor Gericht hat die Staatsanwaltschaft alle Anklagepunkte zurückgezogen

Doch vor Gericht gab es dann eine Überraschung: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen die Verhafteten wegen „Missachtung des Gesetzes, die eine Infektion begünstigen kann“ zurückgezogen, das Gericht hat ihre sofortige Freilassung angeordnet.

„Es ist die richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Anklage fallenzulassen, nachdem es sich um eine gezielte Verhaftung mit erfundenen Anklagen gehandelt hatte“, erklärt Patricia Kimera, Anwältin der Menschenrechtsgruppe HRAPF, die sich um die Vertretung der Angeklagten gekümmert hatte.

Vielen der Inhaftieren geht es körperlich sehr schlecht

Sie habe die Angeklagten noch am Freitag besucht, und sei über deren Gesundheit besorgt, so Kimera weiter. Sie seien schwach, einige zeigten Symptome von Malaria und Typhus. Einige von ihnen seien HIV-positiv und hätten während der fast 50 Tage dauernden Inhaftierung ihre Medikamente nicht bekommen.

Über die Ausbreitung des Virus kursieren jede Menge Gerüchte und Unwahrheiten. So behaupten evangelikale Fundamentalisten, dass homosexuelle Praktiken die Ursache für die Pandemie in Afrika seien. Auch den 23 Festgenommenen wird vorgeworfen, „den Fluch des Virus“ in ihr Dorf gebracht zu haben.

In Uganda seit dem 22. März eine 32 Tage dauernde Ausgangssperre. Auch Ansammlungen von Menschen sind verboten. Die Polizei greift hart durch und schlägt auch brutal auf die Bevölkerung ein, um die Maßnahmen durchzusetzen.

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