Dienstag, 16. April 2024
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Spahn-Pöbler soll für „schwule Sau“ 2.800 Euro zahlen

Corona-Kritiker beleidigte den Gesundheitsminister

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Weil er den deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn bei einem Wahlkampfauftritt in Bergisch-Gladbach als „schwule Sau“ beschimpft haben soll, soll ein 39-Jähriger nun 2.800 Strafe zahlen. Zuerst hatte die Kölnische Rundschau darüber berichtet.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun Strafbefehl gegen den 39-Jährigen beantragt

Demnach hat die Staatsanwaltschaft Köln beim Amtsgericht Bergisch-Gladbach einen Strafbefehl gegen den Mann beantragt, der Spahn schwulenfeindlich beschimpft haben soll. Dem Strafbefehl zufolge soll der Mann 70 Tagsätze zu je 40 Euro zahlen, also 2.800 Euro. 

Der Vorfall ereignete sich am 29. August im Kommunalwahlkampf. Spahn wollte mit seinem Besuch den CDU-Kandidaten in Bergisch-Gladbach unterstützen, als er auf eine Gruppe Corona-Leugner traf, die gegen den Gesundheitsminister demonstrierten.

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Als er versuchte, mit den aufgebrachten Demonstranten ins Gespräch zu kommen, wurde er von diesen wüst beschimpft – unter anderem auch als „schwule Sau“. Da eine Diskussion nicht möglich war, gab Spahn die Versuche, mit den Aktivisten ins Gespräch zu kommen, auf, und fuhr mit seinem Dienstwagen davon.

Spahn stellte im September Strafantrag gegen den Pöbler

Beamte, die die Beschimpfung hörten, erstatteten Strafanzeige. Damit die Staatsanwaltschaft bei einer Beleidigung ermitteln kann, muss nach deutschem Recht der Geschädigte einen Strafantrag stellen. Das hat Spahn im September gemacht.

Nun hat die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl beantragt. Akzeptiert der Mann den Strafbefehl, ist die Sache erledigt. Tut er es nicht, kommt es vor einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dann drohen ihm neben einer Geldstrafe auch bis zu einem Jahr Haft.

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