Dienstag, 23. April 2024
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Trans Tochter niedergestochen: Vater erneut verurteilt

Auch die zweite Instanz sieht keine Zweifel an der Schuld des Vaters

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Weil er seine transsexuelle Tochter im Schlaf niedergestochen haben soll, ist ein gebürtiger Iraker in Bern nun in zweiter Instanz zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Auch das bernische Obergericht sah in dem Vorfall einen Mordversuch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte bekennt sich weiter nicht schuldig.

Während er sie anschrie, stach er zu

„Jeden Tag, wenn ich mein Gesicht wasche und in den Spiegel schaue, sehe ich meine Narbe. Ich fühle mich hässlich“, sagte das Opfer, das mittlerweile offen trans als Frau lebt und Cataleya heißt, beim ersten Prozess. Sie war 17 Jahre alt, als ihr Vater ihr – noch vor der Transition – im Schlaf ein 27 Zentimeter langes Küchenmesser unters Gesicht gehalten und sie angeschrien haben soll: „Du bist schwul, du bist schwul?!“

Währenddessen soll er mit dem Messer mehrere Male zugestochen haben. Cataleya erinnert sich, dass sie ihren Vater in letzter Minute mit den Beinen weggestoßen und sich zu den Nachbarn gerettet hat. Die Schilddrüse war durchtrennt, die Luftröhre hatte ein Loch und sie hatte einen bis anderthalb Liter Blut verloren. Lebensbedrohlich waren die Verletzungen nicht, so das Obergericht, „aber es fehlte nicht viel“, zitiert der Schweizer Rundfunk SRF den Richter.

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Auch für das Obergericht gab es keine Zweifel an der Tat

In erster Instanz wurde der Vater im Dezember 2020 zu elf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde er für zwölf Jahre des Landes verwiesen und zur Zahlung einer Entschädigung von 20.000 Franken für die Tochter. Doch der Mann beteuert weiter seine Unschuld und ging in Berufung. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch im Zweifel: Er wies darauf hin, dass ein gerichtsmedizinisches Gutachten nicht nachweisen konnte, ob es sich um Fremdeinwirkung oder eine Selbstverletzung handle.

Doch auch dem bernischen Obergericht war die Theorie, dass es sich bei der Tat um einen misslungenen Suizidversuch gehandelt haben könnte, „abwegig“. Die Spuren am Tatort und Zeugenaussagen würden die Version des Opfers stützen, so Oberrichter Fritz Aebi. Gesamthaft ergebe sich ein „Bild ohne relevante Lücken“, betont er: „Wir sind überzeugt, dass der Beschuldigte der Täter ist“.

Die zweite Instanz bestätigte das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau: Elf Jahre Haft, zwölf Jahre Landesverweis und 20.000 Franken Entschädigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann noch am Bundesgericht dagegen berufen werden. Für den Vater gilt die Unschuldsvermutung.

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