Freitag, 26. April 2024
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Frankreich: Auch Senat für Verbot von „Konversionstherapien“

Präsident Macron will "Homo-Heilern" das Handwerk legen

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Das Verbot von „Konversionstherapien“, die Lesben und Schwule von ihrer sexuellen Orientierung „heilen“ wollen, ist in Frankreich beschlossene Sache: Nachdem die Nationalversammlung im Oktober 2021 einstimmig für ein Verbot solcher „Behandlungen“ gestimmt hat, hat am Dienstag auch der Senat, das Oberhaus des französischen Parlaments, das Gesetz einstimmig verabschiedet.

Bis zu 45.000 Euro Strafe, Ärzt:innen droht ein Berufsverbot

Damit werden alle Behandlungen verboten, welche die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen verändern wollen. Wer sich solcher Praktiken schuldig macht, soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 30.000 Euro belangt werden können.

Ist das Opfer minderjährig oder wurde die Tat von einer Autoritätsperson begangen, kann die Strafe sogar bei drei Jahren Haft oder 45.000 Euro Geldstrafe liegen. Mediziner:innen, die „Konversionstherapien“ durchführen, droht ein mehrjähriges Berufsverbot. Voraussetzung für eine Strafe ist, dass das Opfer körperlich oder psychisch unter der „Behandlung“ gelitten hat.

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„Diese unwürdigen Praktiken haben keinen Platz in der Republik“

„Diese unwürdigen Praktiken haben keinen Platz in der Republik. Weil man selbst zu sein, kein Verbrechen ist, weil es nichts zu heilen gibt“, kommentierte der französische Präsident Emmanuel Macron die Entscheidung des Senats auf Twitter.

Wie viele Menschen in Frankreich in die Fänge von „Homo-Heilern“ geraten, ist unklar. Im Jahr 2019 kam eine Untersuchungskommission auf mehrere hundert Fälle pro Jahr – mit steigender Tendenz: Die Zahl der Hinweise nehme zu, hieß es in dem Bericht. Durchgeführt werden diese „Behandlungen“ unter anderem mit Hypnose, der Einnahme von Hormonen oder Elektroschocks. Auch Exorzismen oder Zwangsehen seien möglich, so die Kommission.

Eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten der EU, „Konversionstherapien“ zu verbieten, hat das Europäische Parlament bereits 2018 verabschiedet. Verboten haben diese „Behandlungen“ bis jetzt Malta, Teile von Spanien oder Deutschland, wo solche Behandlungen für Minderjährige verboten sind. Finnland sowie England und Wales planen ebenfalls entsprechende Gesetze. In Österreich gibt es zwar zwei entsprechende Beschlüsse des Nationalrats, die Regierung ist mit deren Umsetzung aber säumig.

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