Freitag, 26. April 2024
HomeSzeneWienVerwaltungsgericht unterstützt selbstbestimmte Änderung des Geschlechts

Verwaltungsgericht unterstützt selbstbestimmte Änderung des Geschlechts

In einem bahnbrechenden Urteil hat das Landesverwaltungsgericht Wien erneut die Rechte nicht-binärer Menschen gestärkt. Erhält das Urteil Rechtskraft, könnte in Österreich die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags Wirklichkeit werden.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Die klagende Person hatte am 4. August 2022 einen Antrag gestellt, mit dem sie ihre Geschlechtsidentität selbstbestimmt zu „divers“ ändern wollte – ohne ärztliches Gutachten. Dieser wurde abgelehnt, daraufhin klagte die Person beim Landesverwaltungsgericht.

Gericht: Menschen können selbst über ihr Geschlecht entscheiden

Dort teilte man – auch mit Blick auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum Dritten Geschlecht – die Ansicht der klagenden Person, selbst über ihr Geschlecht zu entscheiden. Dafür brauchte das Gericht gerade einmal elf Minuten.

„Offenkundig geht es um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten“, heißt es in der Entscheidung: „Wäre die Eintragung der Geschlechtsidentität auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens oder anderer Unterlagen vorzunehmen, würde dies wohl den Zweck einer zu respektierenden individuellen Entscheidung unterlaufen“

- Werbung -

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wird erwartet, dass das Innenministerium Revision einlegt. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wäre das eine Revolution: Denn dann könnten Menschen einfach auf das zuständige Amt gehen und ihren Geschlechtseintrag ohne Hürden ändern.

„Wir haben aber viel mehr erreicht, als ‚nur‘ den Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen zu erkämpfen. Mit der Erkenntnis wäre das Ende der Gutachten besiegelt und echte Selbstbestimmung möglich. Der Zugang wäre deshalb durch Selbstauskunft möglich“, betonen die Aktivist:innen von Genderklage und der Verein Nicht-Binär (Venib) in einer Aussendung.

Alles vorausgesetzt, dass das Urteil nach der Revision durch die nächsten Instanzen bestätigt werden sollte. „Self-ID könnte also hierzulande schneller möglich werden, als bei unseren deutschen Nachbar*innen, die gerade ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen“, hoffen die Aktivist:innen.

Bereits die zweite Gender-Entscheidung des Wiener Landesverwaltungsgerichts

Es ist bereits die zweite Entscheidung der letzten Monate, in der das Landesverwaltungsgericht Wien zugunsten der sexuellen Selbstbestimmung entscheidet. Bereits im Februar hatte das Gericht klar gemacht, dass für den Geschlechtseintrag „nicht-binär“ ebenfalls kein medizinisches Gutachten notwendig sei.

In der aktuellen Erläuterung des Innenministeriums – dem „Nehammer-Erlass“ – ist ein alternativer Geschlechtseintrag nur für Personen vorgesehen, die ihre Variante der Geschlechtsentwicklung mit einem medizinischen Gutachten nachweisen können.

Damit sind Personen ausgeschlossen, die durch ihre körperlichen Merkmale eindeutig einem Geschlecht zugewiesen werden können. Trans und nicht-binäre Personen haben also derzeit keine Möglichkeit, einen alternativen Geschlechtseintrag wie „divers“, „inter“ oder „offen“ zu bekommen oder auf den Eintrag zu verzichten – sie können nur zwischen „männlich“ oder „weiblich“ wählen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner