Freitag, 29. März 2024
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Uganda: Parlament beharrt auf Todesstrafe für homosexuelle Handlungen

Nachdem Yoweri Museveni, der Präsident von Uganda, sein Veto gegen ein extrem LGBTI-feindliches Gesetz eingebracht hat, hat das Parlament nun das Gesetz minimal verändert.

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Sexuellen Minderheiten droht in Uganda weiter die Todesstrafe: Das Parlament des afrikanischen Staates hat am Dienstag mit nur einer Gegenstimme erneut für eine Verschärfung der Gesetze gegen LGBTI-Menschen gestimmt. 

Nur eine Gegenstimme für das Hass-Gesetz

„Das Gesetz ist angenommen“, sagte Parlamentssprecherin Anita Among. Dabei entspricht das Gesetz in wesentlichen Punkten der Version, die im März im Parlament von Kampala verabschiedet wurde.

Präsident Yoweri Museveni, der normalerweise selbst LGBTI-feindlich eingestellt ist. hatte das Gesetz an das Parlament zurückgewiesen und es aufgefordert, mehrere Punkte zu überarbeiten. So hatte er unter anderem er eine Strafe kritisiert, die nicht auf Handlungen abzielte, sondern die reine Identifikation als LGBTI.

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Nur einige wenige Stellen wurden abgeschwächt

Diese Passage wurde lokalen Medienberichten zufolge gestrichen. Geblieben sind aber einige Punkte, die von Menschenrechtsorganisationen oder westlichen Regierungen kritisiert wurden. 

So sieht auch die aktuelle Version lebenslange Haft als Höchststrafe für gleichgeschlechtliche Handlungen vor. „Versuchte“ homosexuelle Handlungen können in Uganda künftig mit zehn Jahren Haft bestraft werden, in „schweren“ Fällen sogar mit 14 Jahren.

Todesstrafe für Sex mit Menschen unter 18 – oder über 75

Bei „schweren“ Vergehen soll auch weiterhin die Todesstrafe möglich sein. Dazu gehören dem Gesetz zufolge unter anderem wiederholte Verstäße, Vergewaltigungen oder Sex mit Menschen unter 18 oder über 75 Jahren. Hier widersetzte sich das Parlament den Wünschen des Präsidenten, der sich gegen die Todesstrafe aussprach.

Die „Bewerbung“ von Homosexualität kann in Uganda künftig mit 20 Jahren Haft oder einem Verbot einer Organisation von zehn Jahren geahndet werden. Für die Vermietung von Räumlichkeiten für „homosexuelle Handlungen“ drohen sieben Jahre Haft. 

Vernadern ist nur in schweren Fällen verpflichtend

Abgeändert wurde eine Passage, der zufolge auch allen Personen Haft droht, die gleichgeschlechtliche Handlungen nicht den Behörden melden. Diese Vorschrift gilt künftig nur mehr für „schwere“ Vergehen. Gerichte können Sozialdienste zur „Rehabilitierung“ einer verurteilten homosexuellen Person verpflichten, also eine Art „Heilung“.

Präsident Museveni hat nun erneut einen Monat Zeit, um das Gesetz zu unterzeichnen oder sein Veto einzulegen. Sollte er das Gesetz ein drittes Mal an das Parlament zurückschicken, kann eine Zweidrittelmehrheit im Parlament sein Veto überstimmen und das Gesetz durchsetzen.

Gleichgeschlechtliche Handlungen können bereits jetzt mit bis zu lebenslänglicher Haft belegt werden. Seit einer Überarbeitung im Jahr 2000 können auch Frauen bestraft werden. Bereits vor rund zehn Jahren scheiterten mehrere Initiativen für eine weitere drastische Verschärfung der Gesetzgebung am Widerspruch Musevenis oder des Verfassungsgerichts. 

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