Samstag, 27. April 2024
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Zwei Mütter für französisches Höchstgericht in Ordnung

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In Frankreich hat das Kind eines lesbischen Paares nun auch offiziell zwei Mütter. Das berichtet das Online-Blog „ondamaris.de“.

Das Urteil des französischen Kassations-Gerichtshofs gilt als bahnbrechend. Geklagt hatte ein lesbisches Paar: Eine Französin, die in den USA lebt, und eine US-Staatsbürgerin. Die Amerikanerin hatte im Jahr 1999 mit künstlicher Befruchtung eine Tochter zur Welt gebracht, die Französin wollte das Kind in den USA adoptieren. Das oberste Gericht des Countys DeKalb im US-Bundesstaat Illinois gab diesem Antrag statt, weil er im Interesse des Kindes sei – das Mädchen hat seitdem in den USA rechtlich gesehen zwei Mütter.

Die Französin wollte diese Regelung auch für ihr Heimatland durchsetzen. Die beiden Frauen waren deshalb 2002 einen PACS eingegangen, einen Zivilpakt, der ungefähr einer Eingetragenen Partnerschaft entspricht. Im Jahr 2007 haben sie bei einem Gericht in Paris beantragt, das amerikanische Urteil auch in Frankreich anzuerkennen. Das lehnte das Gericht ab, auch eine Berufung im folgenden Jahr blieb erfolglos.

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Diese Ablehnung wurde vom Kassations-Gerichtshof in Paris jetzt aufgehoben. Die Richter in Illionis hätten die Rechte der leiblichen Mutter nicht beschnitten, sondern aufrecht erhalten, heißt es in der Begründung des französischen Höchstgerichts. Der Kassations-Gerichtshof ordnete an, das US-Urteil auch in Frankreich anzuerkennen.

Damit hat die 11-jährige Tochter der beiden Frauen nun auch in Frankreich offiziell zwei Mütter.

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