Freitag, 26. April 2024
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Kein Zwangsouting im ausländischen Reisepass

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Schnell reagiert hat die Stadt Wien auf die Kritik, dass bei ausländischen Staatsbürgern die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Reisepass vermerkt ist. Ab sofort gibt es nur mehr einen einheitlichen Vermerk, der für Ehen und Eingetragene Partnerschaften gleich ist.

Ins Rollen gebracht hat den Fall das Rechtskomitee Lambda (RKL): Nichtösterreicher müssen bei der Eintragung ihrer Partnerschaft den Reisepass vorlegen. Dieser wird dann mit 14,30 Euro vergebührt. Die Vergebührung wird auf dem Pass dokumentiert, inklusive der Aktenzahl – aus der eindeutig erkennbar ist, dass es sich um die Schließung einer Eingetragenen Partnerschaft handelt

Die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger hat schnell reagiert: Ab sofort wird der Gebührenvermerk in einer neutralen Form angebracht. Damit sind Eingetragene Partnerschaften und Ehen nicht mehr unterscheidbar. „Es war mir ein Anliegen Menschen, die sich in Österreich verpartnern nicht auf Grund eines behördlichen Vorgangs in anderen Ländern in Gefahr zu bringen. Daher haben wir schnell reagiert und eine gute Lösung gefunden“, ist Frauenberger zufrieden.

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Problematisch ist die Lage allerdings außerhalb der Statutarstädte: Denn während beispielsweise in Wien oder Graz die gleichen Stellen für Ehen und Eingetragene Partnerschaften zuständig sind, ist in den Bezirken die Gemeinde für Ehen zuständig, die Bezirkshauptmannschaft (BH) für Eingetragene Partnerschaften. Hier bleibt der Stempel einer BH ein Zwangsouting.

Damit dieser Vermerk überhaupt aus dem Pass kommt, muss der Bund aber nach Ansicht von Frauenberger das Gebührengesetz ändern. „Wir fordern dahingehend eine Reform des Gebührengesetzes“, so die Stadträtin weiter.

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