Samstag, 20. April 2024
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Homosexualität für Höchstgericht nichts Ehrenrühriges

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Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) stellt erstmals Homo- und Heterosexualität praktisch gleich. Schattenseite dieses erfreulichen Erkenntnisses: Drohungen, jemanden zu outen, sind damit nicht mehr strafbar.

Die „(gesamt)gesellschaftliche Werthaltung“ zu Homosexualität habe sich so weit geändert, dass diese sexuelle Orientierung nicht mehr als „verächtliche Eigenschaft“ betrachtet werden könne. Homosexualität sei deshalb „gleich zu behandeln“, so der OGH in seiner 35-seitigen Entscheidung. Denn: „In ihr liegt nichts Ehrenrühriges“, so das Höchstgericht.

RKL über Urteil erfreut

Für Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda (RKL) eine erfreuliche Entscheidung: „Wunderbar, wenn nun auch der OGH feststellt, dass Homosexualität nichts Verachtenswertes ist“, freut er sich im „Kurier“.

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Ein bitterer Nachgeschmack bleibt aber bei den Umständen des Urteils: Es betrifft den Pädagogen und ehemaligen FPÖ/BZÖ-Politiker Erich F., der wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs an jungen Männern zu 14,5 Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Outing-Drohungen damit nicht mehr strafbar?

Unter anderem soll er die Burschen gefügig gemacht haben, indem er ihnen drohte, ihren Eltern von deren schwulen Neigungen zu informieren. Diese Nötigungen stellen nach Ansicht des OGH nun keine Drohungen mehr dar. Dass dieser Schutz nun fehle, sieht auch Graupner kritisch.

Für Johannes Schriefl, einen der Opferanwälte ist das ebenfalls ein Problem: Denn grundsätzlich „ist dieses Erkenntnis zur Homosexualität positiv zu beurteilen“, gibt der Anwalt zu. Es sei aber „nicht opferbeachtend“, war das Zwangsouting vor den Eltern für die damals jungen Burschen doch wirklich ein bedrohliches Szenario.

„Der Bub hat sich subjektiv unter Druck gesetzt gefühlt und alles über sich ergehen lassen, weil ihm der Angeklagte angedroht hat, es seinen Eltern zu verraten. Und das soll nicht strafbar sein?“, so Schriefl. Er fürchtet, dass ohne den Tatbestand der Drohung das Urteil für den Pädagogen erheblich milder ausfallen könnte als noch im April 2013. Der Prozess wurde zur Neuverhandlung an das Landesgericht Wiener Neustadt zurückverwiesen. Dieses könnte noch im ersten Halbjahr den Fall verhandeln.

Graupner fordert Gesetzesänderung

Handlungsbedarf sieht auch Graupner. Er meint, in den Tatbestand der Nötigung müssten nun auch Androhungen, höchstpersönliche Details zu verraten, aufgenommen werden. Dies würde von einem Seitensprung bis zu einer HIV-Infektion einen sehr breiten Bereich abdecken. Immerhin werde man in bestimmten Kreisen sogar noch geächtet, wenn vorehelicher Sexualverkehr bekannt wird., so Graupner.

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