Freitag, 26. April 2024
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‚Bin ein leidenschaftlicher Hetero‘: Strache beharrt auf ORF-Klage

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FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat über Facebook erklärt, warum er den ORF klagt. Dieser hatte in einer Folge der Serie „Vorstadtweiber“ über die sexuelle Orientierung des Politikers spekuliert. Die Szene wurde zwar aus der TV-Fassung herausgeschnitten, war aber kurzzeitig in den Untertiteln noch zu lesen.

Zuvor hatte „Kronen Zeitung“-Kolumnist Michael Jeanée dem FPÖ-Chef öffentlich empfohlen, wie „eine deutsche Eiche, die es nicht schert, wer auch immer an ihr schabt“ zu reagieren – und den Patzer des ORF zu ignorieren. Doch Strache möchte offenbar vor Gericht.

Dass „schwul“ kein Schimpfwort sei, so wie Jeannée erläuterte, „sehen mit Sicherheit nicht alle so. Als leidenschaftlicher Hetero und Vater von zwei Kindern jedoch völlig abseits der Realität, diffamierend und rufschädigend“.

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Eine Ansicht, die vielleicht Straches Wähler teilen, nicht aber Österreichs Höchstgerichte. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Jänner 2014 geurteilt, dass dass Homosexualität und homosexuelle Handlungen an sich nicht mehr ehrenrührig sind.

„Die Ankündigung der Aufdeckung einer bestimmten sexuellen Orientierung allein kann daher nicht als Drohmittel fungieren, mag diese auch im unmittelbaren sozialen Naheverhältnis einer Person als unerwünscht eingestuft werden.“, heißt es in der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 12 Os 90/13x: „Denn maßgeblich für den Ehrbegriff ist die aktuelle (gesamt-)gesellschaftliche Werthaltung, die von den Vorstellungen über die sozialen, personalen und sittlichen Pflichtanforderungen abhängt.“

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