Freitag, 29. März 2024
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Schwule „degenieriert“: AfD-Abgeordneter verliert Immunität

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kay Nerstheimer wegen Volksverhetzung

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In Berlin hat der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses die Immunität des Abgeordneten Kay Nerstheimer aufgehoben, der als Direktkandidat der „Alternative für Deutschland“ (AfD) in das Parlament der deutschen Hauptstadt eingezogen ist. Das berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

Rechtsausschuss gibt grünes Licht für Aufhebung der Immunität

Der Beschluss sei am Mittwoch in der nichtöffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses gefallen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kann somit Anklage gegen Nerstheimer wegen Volksverhetzung erheben. Grund dafür ist ein Facebook-Kommentar, den Nerstheimer am 5. Dezember 2014 auf dem Profil seiner Parteigenossin Beatrix von Storch verfasst hat. Darin ging es um eine Forderung des Grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck, die Benachteiligung von Lebenspartnerinnen bei einer künstlichen Befruchtung zu beseitigen.

„Die Natur sagt eindeutig, normal ist, was der Erhaltung der Art dient. Alles andere ist unnormal und und in diesem speziellen Fall genetisch gegeneriert! (sic!)“, schrieb Kay Nerstheimer: „Vor so etwas muß man Kinder SCHÜTZEN!!!!“ Bei einem User, der sich dazu kritisch äußerte, vermutete der Politiker, dass „Sie eventuell selber zu dieser degenerierten Spezies gehören“. Es habe „schon seinen Sinn, dass sich Homosexuelle nicht vermehren können, so löscht die Natur Fehler im Programm“, erklärte der AfD-Politiker.

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Kinder müssen vor „genetisch degenerierten“ Schwulen und Lesben „geschützt werden“, so Kay Nerstheimer

Der Abgeordnete stehe deshalb im Verdacht, Homosexuelle in strafrechtlich relevanter Weise verächtlich gemacht zu haben, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, zum rbb. Bei einer Verurteilung nach Paragraf 130 droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Außerdem polemisierte Nerstheimer in der Vergangenheit mit rassistischen Äußerungen gegen syrische Flüchtlinge, die er als „einfach widerliches Gewürm“ bezeichnete, dunkelhäutige Menschen nannte er „Bimbos“.

Wegen seiner homophoben Äußerungen ist Nerstheimer nicht in die Fraktion der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus eingetreten. Außerdem wurde bereits im Oktober ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet – das derzeit auf Eis liegt. „Wenn es nach uns ginge, würde dieses Verfahren so schnell wie möglich beendet“, beteuert der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser: „Aber diese Gerichte sind unabhängig so wie draußen im richtigen Leben, und deswegen können wir das nicht beschleunigen.“ Grund für das Ausschlussverfahren war die Mitgliedschaft Nerstheimers in der rechtsextremen „German Defence League“ (GDL).

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