Dienstag, 16. April 2024
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Urteil zum Dritten Geschlecht: Volksanwaltschaft und Opposition erfreut

Urteil des Höchstgerichts ist ein wichtiger Etappensieg, betonen SPÖ, NEOS, Liste Pilz und Grüne

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Erfreute Reaktionen gibt es über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), dass intergeschlechtliche Personen ein Recht auf einen eigenen Geschlechtseintrag in Urkunden oder dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) haben. Der VfGH hat am Freitag anerkannt, dass auch Menschen abseits der Kategorien „weiblich“ und „männlich“ die Anerkennung ihrer „eigenständige(n) geschlechtliche(n) Identität“ zusteht und das in Dokumenten wie der Geburtsurkunde und dem Reisepass abgebildet werden muss.

Volksanwaltschaft sieht eine wichtige Forderung erfüllt

Mit der Anerkennung eines dritten Geschlechts werde eine wichtige menschenrechtsrelevante Forderung der Volksanwaltschaft erfüllt, teilte die Behörde mit. „In unserem aktuellen Bericht an das Parlament fordern wir aber nicht nur Eintragungen für intergeschlechtliche Menschen in Urkunden und Personenstandsregistern, sondern prangern auch frühe geschlechtszuweisende Operationen an“, so Volksanwalt Günther Kräuter von der SPÖ.

Die medizinischen Entscheidungsprozesse bei Kleinkindern mit beiden Geschlechtsmerkmalen müssten nachhaltig geändert werden, vorschnelle Operationen führten später meist zu schweren Traumatisierungen, so die Volksanwaltschaft. Das fordern auch Oppositionspolitikerinnen: Stephanie Cox, Sprecherin für Gleichbehandlung bei der Liste Pilz, forderte in einer Aussendung, weitere Schritte gegen die Diskriminierung von trans- und intersexuellen Menschen zu setzen, wie beispielsweise der Stopp von schwerwiegenden medizinischen Eingriffen bei Säuglingen und Kindern.

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Geschlechtsverändernde Eingriffe bei Kindern müssen gestoppt werden

Und damit ist sie nicht alleine: „Wir müssen medizinische, geschlechtsverändernde Eingriffe sofort stoppen“, fordert auch Ewa Dziedzic, Sprecherin der Grünen Andersrum: „Geschlechtszuweisende Eingriffe an intergeschlechtlichen Babys, Kindern und Jugendlichen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Es muss Konsens sein, dass solche Eingriffe in Österreichs Krankenhäusern nicht mehr durchgeführt werden. Im Moment haben wir nicht einmal Zahlen dazu“, so die Bundesrätin.

Mario Lindner, Gleichbehandlungs- und LGBTIQ-Sprecher der SPÖ, gratulierte dem Intersex-Aktivisten Alex Jürgen und jenen Vereinen, die sich seit Jahren für dieses Thema eingesetzt haben: „Dieses Urteil ist der Erfolg vieler engagierter Menschen, die nicht locker gelassen und für ihre Grundrechte gekämpft haben! Jetzt ist das Ziel eine rechtliche Regelung zur Eintragung eines dritten Geschlechts, die auf Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit basiert – ohne bürokratische Hürden für die Betroffenen.

Eine dritte Geschlechts-Option auf Dokumenten muss schnellstmöglich geschaffen werden

„Wir unterstützen daher die NGO-Forderung, nach dem VfGH-Urteil schnellstmöglich eine dritte Option mit der Bezeichnung ‚inter/divers’ zu schaffen!“, so Lindner weiter. Für ihn ist dieses Urteil ein wichtiger Meilenstein für echte Gleichstellung. Auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak begrüßt das Urteil: „Endlich sind wir auch hier im 21. Jahrhundert angekommen“, so der Politiker in einer Aussendung.

Kritik an der Entscheidung des Höchstgerichts kommt erwartungsgemäß von der FPÖ. Sie bezeichnete den VfGH-Entscheid als „völlig unverständlich“. Er bringe auch zahlreiche Probleme mit sich – „beispielsweise im Bereich der Wehrpflicht oder beim Pensionsantrittsalter“, so FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan. Das Höchstgericht erweise der Republik „einen Bärendienst“.

Wo ist eine Angabe des Geschlechts wirklich notwendig?

Bereits im November hatte die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt umfangreiche Empfehlungen gegen die Diskriminierung intersexueller oder transidenter Menschen ausgearbeitet, darunter auch die Einführung einer dritten Option im Personenstandsregister. Außerdem sollten öffentliche und  private Stellen prüfen, ob die Angabe des Geschlechtes „bei alltäglichen Registrierungen“ notwendig sei.

In Deutschland besteht seit 2013 die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister offenzulassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat allerdings 2017 entschieden, dass diese Regelung gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstößt. Bis zum Jahresende muss deshalb eine Neuregelung mit einem dritten Geschlechtseintrag geschaffen werden.

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