Dienstag, 23. April 2024
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Malaysia: Auspeitschung von lesbischem Paar sorgt für Empörung

Menschenrechtsorganisationen protestieren, doch die Regierung begrüßt die Prügelstrafe

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Menschenrechts-Organisationen in Malaysia protestieren gegen die Verhängung der Prügelstrafen gegen zwei Frauen im Alter von 22 und 32 Jahren. Sie wurden von einem Scharia-Gericht zu einer Geldstrafe von etwa 700 Euro und je sechs Schlägen mit einem Bambus-Stock verurteilt. Ihr Verbrechen: Sie wurden im April bei dem Versuch erwischt, in einem Auto Sex zu haben.

Für den Richter ist es eine „angemessene Strafe“ – auch zur „Erinnerung für die Gesellschaft“

„Es muss eine angemessene Strafe ausgesprochen werden, damit sie zu einer Lektion und zu einer Erinnerung wird, nicht nur für euch beide, sondern auch für die Mitglieder der Gesellschaft“, sagte der Richter Kamalruazmi Ismail bei der Urteilsverkündung.

Von der muslimisch dominierten Regierungskoalition gibt es Rückhalt für das Urteil. Religionsminister Mujahid Yusuf erklärte nach der Verkündigung der Strafe, dass die Regierung die „Förderung von LGBT-Kultur im Land“ nicht unterstützen werde. Solche Aussagen sorgen unter internationalen Menschenrechtsorganisationen für Empörung.

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Malaysia geht immer schärfer gegen sexuelle Minderheiten vor

„Die geplante Auspeitschung von zwei Frauen ist der jüngste Schlag für Malaysias LGBT-Gemeinschaft, die unter der neuen Regierung des Landes besseren Schutz erhofft hatte“, erklärte Graeme Reid, die bei der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) für LGBT-Programme zuständig ist. „Diese Verfolgung und Bestrafung wird die aktuelle Welle von Homophobie und Transphobie in Malaysia nur befeuern“, fürchtet sie.

So gab es kurz vor der Urteilsverkündung es eine Razzia im „Blue Boy“, einer beliebten Schwulenbar in der Hauptstadt Kuala Lumpur. Und am 15. August wurde in Seremban, südlich der Hauptstadt, eine Trans-Frau von einem wütenden Mob krankenhausreif geprügelt.

Aktivisten hoffen: Aus „technischen Gründen“ mussten die Stockhiebe verschoben werden

Einen Hoffnungsschimmer haben die Aktivisten: Die Prügelstrafe sollte ursprünglich am Dienstag ausgeführt werden. Doch aus „technischen Gründen“ wurde sie vorläufig auf den 3. September verschoben, wie der britische Independent berichtet: „Einige Ämter sind in die Bestrafung involviert, und es gibt einige technische Fragen, die geklärt werden müssen“, erklärt Gerichtssprecher Nurul Huda Abdul Rahman.

Doch das reicht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International nicht. „Eine Verschiebung ist nicht genug. Die Strafe für beide Frauen muss sofort und ohne Bedingungen aufgehoben werden, um diese Ungerechtigkeit rückgängig zu machen“, so die Organisation.

Auch Anal- oder Oralverkehr ist in Malaysia strengstens verboten

Die Frauenrechtsgruppe Joint Action Group (JAG) lehnt die Prügelstrafe prinzipiell ab. „Schlagen als eine Form der Bestrafung verletzt internationale Menschenrechtsprinzipien, die Schlagen und andere Formen der körperlichen Bestrafung als grausam, unmenschlich und erniedrigend betrachten“, so die Organisaton gegenüber der malaysischen Tageszeitung The Star.

Mehr als 60 Prozent der 30 Millionen Einwohner Malaysias sind Muslime. In 13 der 16 Bundesstaaten gilt islamisches Recht, die Scharia. Schwulen und Lesben droht dort, wie den beiden jungen Frauen, die Auspeitschung. Auch Oral- oder Analverkehr ist, unabhängig vom Geschlecht, in Malaysia verboten.

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