Sonntag, 28. April 2024
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Bisexualität verschwiegen: Ehe aufgelöst, Entschädigung für Ehefrau

Urteil in Spanien empört Community und Politik

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Weil er seiner früheren Ehefrau verschwiegen hat, dass er bisexuell ist, muss ein Rechtsanwalt in Spanien seiner Ex eine Entschädigung in der Höhe von 3.000 Euro zahlen – obwohl er während der Ehe keinen Sex mit einem Mann hatte. LGBTI-Verbände und die Politik kritisieren das Urteil scharf.

Während der Ehe war der Gatte treu – und muss jetzt trotzdem Konsequenzen tragen

Der Rechtsanwalt Javier Vilalta bezeichnete sich vor dem Gericht in Valencia als bisexuell und räumte auch ein, vor der Ehe gleichgeschlechtliche Affären gehabt zu haben. Allerdings: „Ich habe meine Frau nie betrogen. Ich war verliebt, als ich sie geheiratet habe“, so der Verurteilte zur spanischen Tageszeitung El Mundo.

„Meine Frau weiß, dass ich während der Ehe total heterosexuell war“, betonte Vilalta. Die Trennung im Jahr 2011 erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen, und als er seiner Ex-Frau im Jahr 2016 seinen neuen Partner vorstellte, habe sie diesen „sehr nett gefunden“. 

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Verurteilt nach Gesetzen aus 1889: Auch Staatsanwalt wollte keine Verurteilung

Trotzdem landete er nun vor Gericht, weil er der Richterin zufolge seine Bisexualität vorsätzlich verschwiegen hatte. Doch während sich auch der Staatsanwalt für eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen hatte, blieb die Richterin hart. Sie verurteilte Vilalta zu einer Entschädigung in der Höhe von 3.000 Euro.

Die Richterin hatte die Ehe außerdem annulliert. Denn das spanische Zivilgesetzbuch aus dem Jahr 1889 sieht vor, dass eine Ehe aufgelöst werden soll, wenn sie durch „Betrug“ zustande gekommen sei. Das Verschweigen der sexuellen Orientierung sei ein solcher Betrug, so die Richterin. Vilaltas Anwälte wollen gegen das Urteil berufen.

Spanischer LGBTI-Verband nennt Richterin „reaktionär“ und fürchtet Präzedenzfall

Scharfe Kritik an der Entscheidung der Richterin kommt vom spanischen LGBTI-Verband FELGTB. Er kritisierte das Urteil als „reaktionär“. „Die sexuelle Orientierung einer Person wurde öffentlich auf die Anklagebank gesetzt“, so FELGTB-Präsidentin Uge Sangil.

Das sei verfassungswidrig. In einem „moralischen Prozess“ gegen den bisexuellen Mann sei ein „besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen“ worden, befürchtet der Verband in der Zukunft ähnliche Fälle. 

Auch Mónica Oltra, die stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, kritisierte das Verfahren scharf. Es sei an der Zeit, dass „längst überholte gesetzliche Regeln, die gegen die von der Verfassung garantierten Grundrechte verstoßen, abgeschafft werden“, so die Politikerin der linken Iniciativa del Poble Valencià, (IdPV).

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