Donnerstag, 25. April 2024
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Nach islamistischen Anschlägen: LGBTI-Organisation nur „Opfer zweiter Klasse“?

Nur bedingte Akteneinsicht - nun muss das Oberlandesgericht entscheiden

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Es war im Sommer 2020, als in Graz ein mutmaßlich islamistischer Attentäter mehrere Anschläge verübt hat, unter anderem auf die Synagoge der Landeshauptstadt und das Vereinslokal der RosaLila PantherInnen (RLP), der größten steirischen LGBTI-Organisation. Und während die Jüdische Gemeinde Graz volle Akteneinsicht erhält, versucht die Staatsanwaltschaft Graz die RLP mit einzelnen Aktenteilen abzuspeisen, wie nun das Rechtskomitee Lambda (RKL) kritisiert.

RLP haben nur einige Seiten des Aktes erhalten – relevante Informationen fehlten

Der Bürgerrechtsorganisation zufolge haben die PantherInnen nur drei Aktenteile, bestehend aus „zum Teil nur zusammenhanglos einzelnen Seiten“ erhalten. Und diese Seiten dürften nicht einmal alle Informationen zum Anschlag auf das Vereinslokal der RLP enthalten: So fehle unter anderem das Protokoll über einen Besuch von zwei Zivilbeamten, die eine Woche nach der Tat Spuren gesichert und Aussagen aufgenommen haben.

Sämtliche Namen von Beamten – auch jene der Grazer Stadtpolizei – seien geschwärzt, über den mutmaßlichen Täter, für den die Unschuldsvermutung gilt, erfahren die PantherInnen nur Name und Geburtsdatum, aber nichts über eventuelle Vorstrafen, oder wie die Polizei auf seine Spur gekommen ist. Auch der Anordnungs- und Bewilligungsbogen, quasi das Inhaltsverzeichnis des Strafaktes, aus dem auch der Stand des Verfahrens zu sehen ist, fehle dem RKL zufolge in den Akten, die die RLP einsehen können.

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Für das Landesgericht ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Ordnung

Die Jüdische Gemeinde Graz habe hingegen eine vollständige Kopie des Aktes erhalten – inklusive allen Informationen, die die Tat gegen die RLP betrifft. Für das Rechtskomitee Lambda ist klar: Bei den Anschlägen des mutmaßlichen Attentäters gebe es „Opfer erster und zweiter Klasse“ – und die PantherInnen, deren Vereinslokal bei dem Vorfall zerstört worden ist, gehören wohl zu zweiter Gruppe.

Gegen diese Praxis der Staatsanwaltschaft haben die RLP beim Landesgericht für Strafsachen Graz Einspruch wegen Rechtsverletzung eingelegt: Ihrer Meinung nach werden durch das Vorenthalten gewisser Aktenteile ihre Grundrechte als Opfer homophober Hasskriminalität verletzt.

Nun geht der Kampf um Gleichbehandlung in die nächste Instanz

Doch das Gericht hat den Einspruch am 16. November 2020 abgewiesen. Eine weitergehende Akteneinsicht der RosaLila PantherInnen würde „das überwiegende schutzwürdige Interesse des Beschuldigten auf Geheimhaltung“ verletzen, die Benachteiligung gegenüber der Jüdischen Gemeinde Graz sei irrelevant. Zugestellt wurde den PantherInnen der Beschluss des Gerichts erst auf Nachfrage am 12. März 2021, also vier Monate nach der Entscheidung. 

Nun gehen die RLP in die nächste Instanz – das Oberlandesgericht Graz. „Es bleibt zu hoffen, dass es den Opferrechten zum Durchbruch verhelfen und die Diskriminierung auf Grund Religion und sexueller Orientierung feststellen und beenden wird“, so Helmut Graupner, Präsident des RKL, der die PantherInnen in dieser Sache vertritt.

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