Donnerstag, 9. Mai 2024
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Auch wegen LGBTI-Rechten: Keine EU-Corona-Hilfen für Polen und Ungarn

Keine Aufbauhilfen, wenn Länder sich nicht an EU-Regeln halten

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Polen und Ungarn bekommen von der Europäischen Union derzeit keine Corona-Aufbauhilfe – auch, weil die beiden osteuropäischen Staaten die Rechte sexueller Minderheiten ungerechtfertigt einschränken. Die Summen, um die es dabei geht, sind für die beiden Staaten dabei durchaus spürbar. 

Es geht um mehr als 45 Milliarden Euro

Derzeitigen Berechnungen zufolge sollte Ungarn rund 7,2 Milliarden Euro an Zuschüssen bekommen, bei Polen sind es insgesamt 40 Milliarden Euro an Zuschüssen und Krediten. Doch Brüssel setzt diese Hilfen aus, wie der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in einer Pressekonferenz am Montag bestätigt hat. 

Die Gründe dafür sind vielfältig. Die ungarische Regierung wirft der Kommission vor, die Zustimmung zur Auszahlung der Corona-Hilfen an die Abschaffung eines umstrittenen Gesetzes zu knüpfen, das die Präsenz sexueller Minderheiten in der ungarischen Öffentlichkeit praktisch unterbinden will.  

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Die EU kritisiert das „Anti-Homo-Gesetz“ – und den Missbrauch ihrer Gelder durch Orbáns Freunde

Das Gesetz verbietet jegliche Information über sexuelles Leben für unter 18-Jährige, automatisch inkludiert sind daher Homosexualität, Trans- und Intersexualität. Auch Filme, Serien, oder Werbemotive dürfen sexuelle Minderheiten nicht positiv darstellen.

Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit: “Natürlich schauen wir uns auch Rechtsstaatlichkeitsbedenken an, die im Fall von Ungarn identifiziert wurden”, so EU-Kommissar Dombrovskis. Doch aus EU-Kreisen hieß es zuletzt, dass es um Vorkehrungen gegen den möglichen Missbrauch der Gelder geht. Gerade in Ungarn soll überdurchschnittlich viel EU-Geld versickert und im Umfeld von Ministerpräsident Orbáns Freunden wieder aufgetaucht sein. 

Polen legt sich gerade auf vielen Ebenen mit Brüssel an

Etwas anders sieht die Situation in Polen aus: Hier gibt es auf vielen Ebenen Probleme. So steht das Verfassungsgericht kurz vor der Entscheidung, ob polnisches Recht über EU-Recht steht. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Gericht Ende März um eine Entscheidung zu dieser Frage ersucht, nachdem der Europäische Gerichtshof die umstrittenen Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) wieder einkassiert hatte. 

Diese Reformen sollten die Unabhängigkeit der Justiz untergraben und werden deshalb von Brüssel scharf kritisiert. “Wir schauen uns auch das Problem der Vorrangigkeit von EU-Recht an und seine potenziellen Auswirkungen für den polnischen Aufbauplan”, so Dombrovskis. 

Normunds Popens, stellvertretender Generaldirektor der für Regionalpolitik zuständigen EU-Dienststelle wurde in einem Brief an die Präfekten von fünf Woiwodschaften, die sich als “LGBT-freie Zone” deklarieren, noch einmal deutlicher: In einem Brief, den der LGBTI-Aktivist Rémy Bonny auf Twitter veröffentlichte, macht Popens klar, dass eine Auszahlung der Corona-Aufbauhilfe in den betreffenden Regionen davon abhängt, ob sie diese Deklaration aufrechterhalten. 

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