Donnerstag, 25. April 2024
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Anschlag auf Grazer LGBTI-Treff: Prozess im Oktober

Zahlreiche Anklagepunkte gegen den 32-Jährigen Syrer

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Jener Mann, der aus einem “islamistischen Motiv” die Schaufenster der Grazer LGBTI-Organisation RosaLila PantherInnen (RLP) eingeschlagen und der Präsident der Jüdischen Gemeinde attackiert haben soll, muss sich im Oktober vor Gericht verantworten. Der 32 Jahre alte Syrer ist unter anderem wegen Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. 

Vandalismus am Vereinslokal, der Synagoge, einem Bordell – und ein tätlicher Angriff

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Mann in der Nacht auf den 20. August beide Scheiben des Vereinslokals in der Annenstraße eingeschlagen und erheblichen Schaden verursacht haben. Der Mann, der vor sechs Jahren nach Österreich gekommen war, wurde wenige Tage nach den Taten von den Beamten einer Radstreife erkannt und festgenommen. 

Eine Nacht vor dem Anschlag auf den LGBTI-Treffpunkt soll der 32-Jährige das Ziegelmauerwerk der Grazer Synagoge mit propalästinensischen Parolen beschmiert und ein Fenster eingeschlagen haben. Dabei entstand ebenfalls erheblicher Sachschaden. Wenige Tage danach soll der Verdächtige Elie Rosen, den Präsidenten der Jüdischen Gemeinde Graz, mit einem Holzprügel attackiert haben. Rosen blieb unverletzt, weil er sich ins Auto retten konnte.  

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Außerdem ist der Mann verdächtigt, Steine gegen ein Bordell in der Grenadiergasse geworfen und Prostituierte beschimpft zu haben. Insgesamt sollen dem Mann sieben Delikte vorgeworfen werden – darunter auch Widerstand gegen die Staatsgewalt , denn er hat sich offenbar in der Untersuchungshaft gegen Maßnahmen der Justizwachebeamten gewehrt. 

LGBTI-Organisation als „Opfer zweiter Klasse“?

Für die Behörden scheinen die RosaLila PantherInnen allerdings ein “Opfer zweiter Klasse” gewesen zu sein, wie das Rechtskomitee Lambda im April kritisierte: So hätten die RLP nur drei Aktenteile, bestehend aus „zum Teil nur zusammenhanglos einzelnen Seiten“ erhalten – obwohl sie als geschädigte Partei den gesamten Akt angefordert hatten. Dabei fehlte unter anderem das Protokoll über einen Besuch von zwei Zivilbeamten, die eine Woche nach der Tat Spuren gesichert und Aussagen aufgenommen haben. 

Die Jüdische Gemeinde Graz habe hingegen eine vollständige Kopie des Aktes erhalten – inklusive allen Informationen, die die Tat gegen die RLP betrifft. Gegen diese Praxis der Staatsanwaltschaft haben die RLP beim Landesgericht für Strafsachen Graz Einspruch wegen Rechtsverletzung eingelegt – dieser wurde vom Gericht abgewiesen. 

Wie die Staatsanwaltschaft Graz heute bekräftigt hat, ist die Anklage rechtskräftig. Der Prozess ist nun für den 21. und 22. Oktober am Grazer Landesgericht für Strafsachen geplant. Der Beschuldigte, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll die Taten gestanden haben. 

Einem psychologischen Gutachten zufolge ist der 32-Jährige zurechnungsfähig. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. 

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