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Homosexualität bleibt in Singapur auch weiterhin verboten

Höchstgericht lässt Klage abblitzen

Homosexualität bleibt in Singapur illegal. Das hat das Höchstgericht des asiatischen Stadtstaates, der Court of Appeal, am Montag beschlossen. Es hat die Klage von drei Männern, die den entsprechenden Paragrafen 377A des Strafrechts abschaffen wollten, abgelehnt. Die Begründung: Das aus der Kolonialzeit stammende Gesetz werde in der Praxis nicht mehr angewandt. 

Weil das Gesetz derzeit nicht angewandt ist, kann man auch nicht dagegen klagen

Gegen das Gesetz hatten ein Arzt im Ruhestand, ein DJ und ein Anwalt geklagt. Sie waren bereits vor zwei Jahren in der vorigen Instanz, dem High Court, gescheitert. Dieser hatte im März 2020 argumentiert, dass das Gesetz zwar selten angewandt werde, aber trotzdem wichtig sei, “um die öffentliche Meinung und die Überzeugungen widerzuspiegeln”. 

Der Court of Appeal verwies nun darauf, dass die Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2018 erklärt hatte, das Gesetz nicht mehr anzuwenden. Damit sei es “nicht durchsetzbar”, solange es nicht zu einem großen öffentlichen Sinneswandel durch Politik oder Behörden käme. Deshalb seien die Kläger auch nicht von Strafverfolgung bedroht und hätten deshalb auch keine formale Berechtigung, gegen das Gesetz zu klagen. 

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Das Gericht betonte in seiner Entscheidung außerdem, es sei nicht seine Aufgabe, Politik zu machen: “Das Parlament und nicht die Gerichte sind am besten in der Lage, eine pluralistische Vision zu entwickeln, die unterschiedliche Interessen berücksichtigt”, heißt es im Urteil. Das Gericht sei kein “Vorreiter für sozialen Wandel oder ein Architekt der Sozialpolitik”. 

Was passiert, wenn sich die Haltung der Behörden ändert?

“Dieses antiquierte Gesetz untergräbt das Gleichheitsprinzip in unserer modernen und vielfältigen Gesellschaft”, ärgert sich Ong Ming Johnson, einer der Kläger. Denn die Haltung der Behörden zu Homosexualität könne sich ändern: “Wir sind vielleicht heute vor Strafverfolgung sicher, aber in zehn oder zwei Jahren oder sogar im nächsten Monat sind wir vielleicht nicht mehr sicher”, meint er. 

Auch für die LGBTI-Community in Singapur ist die Entscheidung des Höchstgerichts eine Enttäuschung. “Die Anerkennung, dass Paragraf 377A im Sinne der Strafverfolgung nicht durchsetzbar ist, ist ein schwacher Trost”, so die Organisation Pink Dot. Denn das Gesetz würde Diskriminierung in allen Bereichen des Lebens aufrecht erhalten – “sogar beim Zugang zu lebenswichtigen Diensten wie der Gesundheitsversorgung”. 

Das Gesetz, das unter den Briten 1938 eingeführt worden war, sieht in seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 2007 bis zu zwei Jahren Haft für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Männern vor. Zuletzt wurden zwar Oral- und Analverkehr für Heterosexuelle und Lesben legalisiert, Schwule wurden aber von der Liberalisierung ausgenommen. Singapur verbietet auch die “Bewerbung oder Verherrlichung des homosexuellen Lebensstils” im Fernsehen und Radio. 

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