Samstag, 27. April 2024
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Alle Informationen zur Gratis-PrEP in Österreich: Das musst du wissen

Ab dem 1. April ist die HIV-PrEP in Österreich für die meisten Sozialversicherten gratis. Dabei müssen allerdings einige Dinge beachtet werden. Hier sind die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst.

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Für die Community liegt ein schönes Geschenk im Osternest: Wie bereits vor einigen Monaten von der Bundesregierung angekündigt wurde, ist ab Ostermontag die Rrä-Expositionsprophylaxe (PrEP), mit der eine Ansteckung mit HIV wirksam verhindert werden kann, in Österreich für einen Großteil der Sozialversicherten gratis.

60 Euro für die PrEP-Medikamente, 25 Euro für das Arztgespräch

Die Medikamente bleiben aber rezeptpflichtig und müssen von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden. Man muss sie auch zunächst in der Apotheke bezahlen. Die Kosten dafür bekommt man dann von der Krankenkasse zurück.

Konkret werden von den Krankenkassen bis zu 60 Euro pro Monat für die Medikamente und bis zu 25 Euro pro Quartal für das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin rückvergütet. In Apotheken, die auf die Abgabe von HIV-PrEP spezialisiert sind, liegen die monatlichen Kosten aktuell zwischen 46 und 59 Euro.

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Ob es sich bei den Medikamenten um eine Dreimonatspackung oder drei Monatspackungen handelt, spielt dabei keine Rolle. Um den Betrag zurückzubekommen, ist es aber wichtig, dass Rezept und Rechnung nicht vor dem 1. April ausgestellt wurden.

Einreichung zur Rückvergütung entweder digital oder per Post

Dann können die Rezepte und Rechnungen bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden, diese zahlt den Betrag dann dem Versicherten zurück. Diese Rückvergütungen funktionieren analog zur Einreichung von Rechnungen für Wahlärzt:innen – also entweder digital auf der Homepage der entsprechenden Versicherung oder per Post.

Wichtig ist dabei: Eingereicht müssen sowohl das Rezept als auch die Rechnung der Apotheke für das Medikament werden. Wer den Postweg wählt, muss außerdem eine Kopie der e-Card beilegen. Detaillierte Informationen zur Einreichung gibt es auf den Webseiten der einzelnen Versicherungen.

Derzeit keine Rückvergütung für KFA-Versicherte

Berechtigt sind derzeit alle Versicherten der großen österreichischen Krankenversicherungen, also etwa der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK, der Selbstständigen-Versicherung SVS oder der Beamten-, Eisenbahner- und Bergbau-Versicherung BVAEB. 

Ausgenommen von der Gratis-PrEP sind derzeit Versicherte der 15 Krankenfürsorge-Anstalten (KFA) für Bedienstete einzelner Städte und Bundesländer – also etwa sämtliche Bedienstete der Hauptstädte Wien, Graz, Salzburg und Linz. Hier wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums bereits an einer Lösung gearbeitet.

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