Freitag, 26. Juli 2024
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Zadić arbeitet Diskriminierung queerer Menschen in der österreichischen Justiz auf

Anlässlich des Pride Month hat Justizministerin Alma Zadic eine Studie über die rechtliche Diskriminierung der queeren Community im Österreich nach dem zweiten Weltkrieg präsentiert. Diese Studie soll auch Basis für eine neue Gedenkmöglichkeit sein.

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Justizministerin Alma Zadić, der Präsident des Oberlandesgerichts Graz, Michael Schwanda und der Co-Leiter des QWIEN, Andreas Brunner, haben heute die Studie „Befreiter Regenbogen“ präsentiert, die vom Justizministerium in Auftrag gegeben wurde. 

Strafrechtliche Verfolgung bis 2002

Die Studie, mit der das Zentrum für queere Geschichte, QWIEN, beauftragt wurde, widmet sich der Rechtslage für lesbische, schwule, bisexuelle und trans Personen in Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg. 

Genau betrachtet wird darin die strafrechtliche Verfolgung sexueller Minderheiten von 1852 bis 2002: In diesem Jahr wurde mit Paragraf 209 der letzte Paragraf, der ein Verhalten nur unter schwulen und bisexuellen Männern unter Strafe stellte, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

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Erstmals waren Akten aus dem Ministerium zugänglich

Der Schwerpunkt der Studie liegt dabei in der Zeit nach der „kleinen Strafrechtsreform“ 1971. Damals wurde unter SPÖ-Justizminister Christian Broda erstmals das Totalverbot von homosexuellen Handlungen aufgehoben.

Dazu wurden auch erstmals Akten aus dem Ministerium zugezogen, die den beiden Studienautoren Hans-Peter Weigand und Sebastian Pay zugänglich gemacht wurden. „Das Wichtige ist, dass diese Studie nicht in einer Schublade verschwindet“, betonte Zadić.

Danach ging es um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Doch auch nach 2002 war es mit der Diskriminierung sexueller Minderheiten im österreichischen Justizsystem nicht vorbei. Danach äußerte sie sich vor allem bei der gesetzlichen Anerkennung von Partnerschaften, deren Gleichstellung nur unter dem Druck internationaler Organisationen und der österreichischen Höchstgerichte zustande kam.

Die Studie soll außerdem Grundlage für eine Gedenkmöglichkeit sein, die im Justizministerium gemeinsam mit der Community erarbeitet wird. Sie kann über die Homepage des Justizministeriums heruntergeladen werden.

Damit setzt Ministerin Zadić ihren bewährten Kurs vor: Im Juni 2021 entschuldigte sich Zadić stellvertretend für die gesamte Justiz  für die strafrechtliche Verfolgung sexueller Minderheiten. Seit Februar dieses Jahres können Angehörige der queeren Community, die wegen dieser Sondergesetze strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden, einen Antrag auf Entschädigungszahlungen stellen.