Freitag, 26. April 2024
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Haft für Homosexualität: Zadić präsentiert Details der Entschädigung

Lesben, Schwule und Bisexuelle, die wegen einvernehmlichem Sex strafrechtlich verfolgt oder verurteilt worden sind, werden rehabilitiert und finanziell entschädigt - mit bis zu 3.000 Euro. Justizministerin Alma Zadić hat heute, Montag, die Details dazu bekanntgegeben. Von den LGBTI-Sprecher:innen der Parteien kommt für diesen Vorstoß Lob.

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Erst im Jahr 1971, unter Kreiskys Justizminister Christian Broda, wurde in Österreich das Totalverbot für gleichgeschlechtliche Handlungen aufgehoben. Allerdings gab es noch bis in die 2000er-Jahre Sondergesetze, die nur für gleichgeschlechtlichen Sex galten, wie etwa den berüchtigten Paragrafen 209.

3.000 Euro für ein aufgehobenes Urteil, 1.500 Euro pro Jahr Haft

Wer unter diesen Gesetzen zu leiden hatte, soll nun entschädigt werden. Das hat das Justizministerium bereits Mitte Oktober bestätigt – und damit eine mehr als 25 Jahre alte Forderung der queeren Community erfüllt. Nun hat Justizministerin Alma Zadić von den Grünen die Details dazu in einer Pressekonferenz dargelegt.

So soll es für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren für die Betroffenen 500 Euro geben – und zwar unabhängig vom Verlauf, wie Zadic betont. Für jedes aufgehobene Urteil ist eine Zahlung von 3.000 Euro vorgesehen, für jedes angefangene Jahr Haft 1.500 Euro. Sollten dem Betroffene wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden sein, werden noch einmal 1.500 Euro anerkannt.

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11.000 Betroffene, die sich selbständig bei der Justiz melden müssen

Insgesamt stehen für die Entschädigungszahlungen 33 Millionen Euro zur Verfügung. Betroffen sollen etwa 11.000 Personen sein, schätzt die Justizministerin. „Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden“, so Zadić, die von einem der dunkelsten und traurigsten Kapitel der Zweiten Republik sprach.

Betroffene werden allerdings nicht automatisch entschädigt oder vom Justizministerium verständigt – sie müssen sich selbst an das Ministerium oder die damals zuständigen Landesgerichte wenden.

SPÖ, Grüne und Neos loben die Initiative der Justizministerin

Lob für den Schritt der Justizministerin kommt von den LGBTI-Sprecherinnen der Parlamentsparteien. Ewa Ernst-Dziedzic von den Grünen nannte die Rehabilitierung und Entschädigungszahlen einen historischen Erfolg. „Mit der Rehabilitierung und den Entschädigungszahlungen stellt sich die Republik Österreich klar auf die Seite der Menschenrechte“, so die Nationalratsabgeordnete.

„Endlich übernimmt unsere Republik Verantwortung für das Unrecht, das sie tausenden Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung angetan hat“, freut sich auch Mario Lindner von der SPÖ. Er fordert außerdem, dass die Haftzeiten aus den Sondergesetzen abschlagsfrei auf die Pensionsansprüche der Betroffenen angerechnet werden. Und Lindner dankt der Grünen Justizministerin. „Solche Initiativen zeigen, wo unsere Republik noch weit hinterherhinkt und was mit einer progressiven Mehrheit alles möglich wäre“, so Lindner.

Für die NEOS sieht Yannick Shetty die Entschädigung als „spätes, aber sehr wichtiges Signal für alle Opfer, die für ihre Liebe kriminalisiert worden sind“ – und zeigt auf, wo die Bundesregierung gegenüber der LGBTI-Community noch säumig ist. Das wären etwa eine nationale Kampagne gegen Homophobie, ein flächendeckender Ausbau queerer Jugendzentren und inklusiver Lehrmaterialien an Schulen sowie ein Ende der gefährlichen „Konversionstherapien“, das derzeit von der ÖVP blockiert wird.

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