Donnerstag, 9. Mai 2024
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Eingetragene Partnerschaft: Berger legt Entwurf vor

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Bei den Eingetragenen Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare drückt Justizministerin Maria Berger aufs Tempo. Nachdem die ÖVP den Entwurf ihres Ministeriums im Ministerrat blockiert hat, bringt sie ihn jetzt in die mit der ÖVP vereinbarten Arbeitsgruppe ein. Diese tagt heute, Mittwoch, das erste Mal.

Der Gesetzesentwurf sieht eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften am Standesamt vor. Es ist eine vollständig eigenständige Regelung in einem Sondergesetz, Verweise auf das Eherecht im Ehegesetz und dem ABGB werden vermieden. Gleichzeitig orientiert sich der Entwurf in vielen Bereichen am Eherecht. Das schwule oder lesbische Paar hat im Wesentlichen die gleichen zivilrechtlichen Pflichten, zum Beispiel die Unterhaltspflicht, und erhält die gleichen Rechte wie verheiratete heterosexuelle Paare. Damit sollen Diskriminierungen vermieden werden. „Ehe light“ soll es aber trotzdem keine sein, erklärt Berger vor dem Ministerrat.?Auch in allen anderen Gesetzen, für die das Justizministerium verantwortlich ist, soll die Position eines verpartnerten Paares der Stellung eines verheirateten Paares angeglichen werden, zum Beispiel bei der Verweigerung der Aussage vor Gericht. Außerdem soll ein gemeinsamer Name möglich sein. Auch die Trennung der Partnerschaft ist der ehelichen Scheidung angeglichen: Aufgelöst wird sie entweder durch eine gerichtliche Auflösungsentscheidung oder in einem einvernehmlichen außerstreitigen Verfahren.?Noch nicht geklärt ist, wie andere Ministerien ihre Gesetze an die Eingetragene Partnerschaft anpassen – also etwa das Sozial- oder Finanzministerium die Miet- oder Erbrechtsfragen. Hier müssen noch Abstimmungen getroffen werden.

Justizministerin Berger will den Gesetzesentwurf noch im Dezember in Begutachtung schicken, ihr ÖVP-Gegenüber, Familienministerin Andrea Kdolsky, drückt unerwartet auf die Bremse: Sie meint lediglich, es sei ausgemacht, dass die Arbeitsgruppe bis Jahresende tagt.

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