Mittwoch, 8. Mai 2024
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Homo-Partnerschaft: Keine Änderung im Fremdenrecht

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Im Fremdenrecht will Innenminister Günther Platter von der ÖVP die Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare zunächst nicht an die Ehe anpassen. Ehepartner von Österreichern haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung. Für Lesben und Schwule mit eingetragener Partnerschaft wird das allerdings frühestens im Laufe des Jahres 2009 der Fall sein, wenn Platter das Fremdenrecht evaliert.

Nach den Vorstellungen von Justizministerin Maria Berger sollen Lesben und Schwule ab 2009 eine eingetragene Partnerschaft eingehen können, die – mit Ausnahme des Adoptionsrechts – der Ehe nachgebildet wäre.

Lesben- und Schwulenverbände forderten, auch alle anderen Gesetze, in denen Ehepartner besondere Rechte und Pflichten haben, anzupassen. Beim Familiennachzug eingetragener Partner nach Österreich wird es diese automatische Anpassung allerdings nicht geben, wie Platter klar macht. Er will darüber erst im Lauf des Jahres 2009 entscheiden. Sollte es entsprechende Vorstellungen geben, werde man sie bei dieser Gelegenheit diskutieren, betonte Platter, schränkte aber gleich ein: „Das heißt nicht, dass es eine sofortige Zustimmung gibt, denn ich möchte schon auch klarstellen, dass wir ein hervorragendes Fremdenrechtspaket haben.“

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