Mittwoch, 8. Mai 2024
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Parlament hebt Nazi-Urteile gegen Homosexuelle auf

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Mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat der österreichische Nationalrat die Rehabilitierung von Wehrmachts-Deserteuren beschlossen. Gleichzeitig wurden auch Urteile gegen homosexuelle NS-Opfer aufgehoben, wenn ihr Vergehen nach heutigem Recht straffrei war.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von der ÖVP sprach von einem wichtigen symbolischen Schritt. In dem “Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz“ werden sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit für nichtig erklärt, ebenso die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen bewirkt hat. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer von der SPÖ räumte ein, dass das Gesetz sehr spät kommt. Umso mehr sei es für die Betroffenen, aber auch für deren Angehörige ein wichtiges Signal.

Während des Nationalsozialismus reichten bereits „begehrliche Blicke“ für eine Strafverfolgung nach § 175 des Reichsstrafgesetzbuches. Im Dritten Reich wurden insgesamt über 100.000 schwule und bisexuelle Männer auf „Rosa Listen“ polizeilich erfasst, 50.000 verurteilt, eine unbekannte Zahl in psychiatrische Anstalten überwiesen. Hunderte schwuler Männer wurden auf gerichtliche Anordnung hin kastriert. Bis zu 15.000 wurden in Konzentrationslager verschleppt, wo mehr als die Hälfte von ihnen starb, teilweise an unmenschlichen medizinischen Versuchen, die sie von ihrer Homosexualität „heilen“ sollte.

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Da nach dem Zweiten Weltkrieg Homosexualität weiter strafrechtlich verfolgt wurde, galten Lesben und Schwule oft nicht als Opfer des Nationalsozialismus, ihr Leiden hielt noch Jahrzehnte an.

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