Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verstößt Homosexualität für Grazer Richter „gegen gute Sitten“?

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Homosexualität ist im Süden Österreichs offenbar ein „unehrenhaftes und gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten“. Das steht zumindest in einer Einstweiligen Verfügung des Grazer Richters Herbert Painsi. Geklagt hatte Jörg Haiders Witwe Claudia wegen der Veröffentlichungen um das angebliche Doppelleben des tödlich verunglückten Kärntner Landeshauptmannes.

Ein Jahr nach dem Tod Haiders präsentierte die Deutsche „Bild“-Zeitung einen angeblichen Liebhaber des BZÖ-Politikers. Claudia Haider tobte und kündige Klagen gegen „Bild“ an, sowie gegen die Tageszeitung „Österreich“ und das Wochenmagazin „News“, die das deutsche Boulevardblatt ausführlich zitiert hatten.

Der Grazer Richter, der die Klage gegen die „Bild“-Zeitung verhandelte, gab der Witwe recht. Painsi übernahm die Argumentation der Klage, die „Bild“-Enthüllungen seien „ehrenrührig“, würden Haider ein „unehrenhaftes und gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten“ vorwerfen und ihn in der „Öffentlichkeit verächtlich machen und herabsetzen“. Dass der Betroffene bereits tot ist, sei nicht relevant, es gebe einen „postmortalen Persönlichkeitsschutz“.

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In einer Einstweiligen Verfügung legte Richter Painsi fest, dass „Bild“ die Behauptung, Haider wäre homo- oder bisexuell gewesen und habe einen Lover gehabt, nicht mehr verbreiten darf. Jeder einzelne Verstoß dagegen kann künftig mit einer Exekution von bis zu 100.000 Euro pro Tag und Verstoß geahndet werden.

Ähnlich verliefen auch die Klagen gegen „News“ und „Österreich“, die aus rechtlichen Gründen in Wien verhandelt wurden. Wie „Österreich“ berichtet, hat das Handelsgericht Wien eine fast gleichlautende Einstweilige Verfügung ausgesprochen.

Auch Medien der Community sind von der Moralkampagne betroffen. So hat „queer.de“, das größte deutschsprachige Newsportal für Lesben und Schwule, über Haiders Anwalt ebenfalls eine Unterlassungserklärung zugeschickt bekommen. Nach dieser sollte sich das Medium verpflichten, nicht mehr über Haiders sexuelle Orientierung zu berichten. Die Queer Communications GmbH als Betreiber von „queer.de“ hat die Unterlassungserklärung allerdings nicht abgegeben.

„Bild“, „Österreich“ und „News“ werden gegen die Einstweilige Verfügung berufen. Der Landeshauptmann selbst hat zu Lebzeiten übrigens nie gegen Berichte über seine sexuelle Orientierung geklagt. So ist eine entsprechende Seite der HOSI Wien schon seit fast zehn Jahren im Netz.

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