Freitag, 26. April 2024
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Meldezettel outet Eingetragene Paare auch nach Scheidung

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Wer in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft eingeht, hat sich damit für alle Zeiten von Amts wegen als homosexuell geoutet. Das zeigt der neue Meldezettel.

Dass bei der Angabe des Personenstandes die Felder „ledig“, „verheiratet“, „geschieden“ und „verwitwet“ Zuwachs durch „in eingetragener Partnerschaft lebend“ bekommen haben, ist verständlich. Allerdings hat das zuständige Innenministerium auch hier sauber auf die Trennung von Ehe und eingetragener Partnerschaft geachtet und auch noch die Felder „aufgelöste eingetragene Partnerschaft“ und „hinterbliebener eingetragener Partner“ eingefügt – ungegendert, ohne Rücksicht auf hinterbliebene Lesben. Womit auch nach einer aufgelösten Partnerschaft mit einem Blick auf den Meldezettel jedem die sexuelle Orientierung des Betreffenden sofort klar wird.

Dem „Familiennamen“ wurde auf dem neuen Meldezettel der „Nachname“ hinzugefügt, ein Detail haben die Beamten des Innenministeriums aber übersehen: So ist auf dem Formular der Familienname vor der ersten Eheschließung anzugeben – auch wenn diese seit 4. Jänner die Eintragung einer Partnerschaft sein kann.

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