Samstag, 27. April 2024
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Auch Deutschland will keine schwulen Asylwerber mehr abschieben

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In Deutschland reagiert das Bundesamt für Migration auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Deren Asylantrag werde nun nicht mehr abgelehnt, weil sie ihn ihrer Heimat ihre sexuelle Orientierung verbergen könnten. Deutschland folgt damit Dänemark, das letzte Woche ähnliche Richtlinien veröffentlichte.

„Einem Antragsteller ist es grundsätzlich nicht zumutbar, gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen, die ihm andernfalls, zum Beispiel wegen seiner sexuellen Ausrichtung, drohen würden“, antwortete das Bundesamt dem Grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck. Der Tageszeitung „taz“ bestätigte die Behörde diese Neuregelung.

Anlass für die Kehrtwende war ein Urteil des EuGH vom September 2012: Es besagt, dass von Asylwerbern, die in ihrer Heimat wegen ihrer Religion verfolgt werden, nicht verlangt werden kann, ihren Glauben in ihrer Heimat im Stillen auszuleben. Diese Argumentation wurde nun auch für die sexuelle Orientierung von Asylwerbern übertragen.

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Beck freut dieser Kurswechsel. Das Bundesamt rücke endlich „von seiner menschenentwürdigenden Praxis“ ab, sagte er der „taz“. „In Zukunft dürfen Schwule und Lesben nicht mehr in Länder abgeschoben werden, in denen Homosexualität unter Strafe steht“, so der Grüne.

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