Freitag, 19. April 2024
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Verbot der Stiefkind-Adoption in Österreich rechtswidrig

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Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren. Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute gefällt. Damit muss das Parlament diese Regelung reparieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Geklagt hat ein lesbisches Paar, das seit acht Jahren den leiblichen Sohn einer der beiden Frauen gemeinsam großzieht. Adoptieren kann ihn die zweite Frau allerdings nicht: Eine Stiefkind-Adoption ist für homosexuelle Lebensgemeinschaften in Österreich nicht möglich. Das widerspreche dem Diskriminierungsverbot und dem Recht auf Privat- und Familienleben, stellt die Große Kammer des EGMR hat mit einer Mehrheit der Stimmen fest.

Ungleichbehandlung beruht auf sexueller Orientierung, kein Grundrecht auf Adoption

„Der Gerichtshof war der Auffassung, dass die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführerinnen im Vergleich zu einem unverheirateten heterosexuellen Paar, bei dem ein Partner die Adoption des Kindes des anderen anstrebt, auf ihrer sexuellen Orientierung beruhte. Die österreichischen Gerichte hatten keine überzeugenden Argumente zum Nachweis der Notwendigkeit einer solchen Ungleichbehandlung zum Schutz der Familie oder des Kindeswohls vorgebracht“, so der Europäische Gerichtshof in einer Presseaussendung.

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Er betonte aber auch, dass Staaten nicht verpflichtet sind, unverheirateten Paaren das Recht auf Stiefkindadoption einzuräumen. Erst letzten März hatte das Gericht gegen ein lesbisches Paar aus Frankreich entschieden. Dort sei das Verbot der Stiefkindadoption in Ordnung, weil auch unverheiratete Paare keine Kinder adoptieren können. In Österreich haben allerdings auch unverheiratete Paare die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren.

Eva Glawischnig über Urteil „erleichtert“, auch HOSI Wien erfreut

„Erleichtert“ über das Urteil ist die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig: „Das ist ein Schritt in Richtung europäische Normalität und bringt Sicherheit insbesondere für ‚mitgebrachte‘ Kinder und Jugendliche in schwulen und lesbischen Beziehungen. Sie können gerade im schwierigen Fall des Todes eines leiblichen Elternteiles in der gewohnten Familie bleiben.“

Bei der Homosexuellen-Initiative (HOSI) Wien ist man über das Urteil aus Straßburg erfreut. „Dies untermauert die Berechtigung unserer langjährigen Forderung an die österreichische Innenpolitik, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen“, so Vorstandsmitglied Martina Fink: „Es ist bedauerlich, dass wieder erst eine Verurteilung Österreichs durch den EGMR notwendig war, damit eine solche Regelung nun endlich umgesetzt wird. Wir rufen daher Regierung und Parlament – und hier insbesondere die ÖVP – auf, nun auch alle anderen gesetzlichen Unterschiede zwischen Eingetragener Partnerschaft (EP) und Ehe zu beseitigen und insbesondere den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin zu ermöglichen.“

SPÖ und Grüne möchten Ehe und Adoption öffnen

In Österreich hat die bevorstehende Entscheidung aus Straßburg bereits in den letzten Tagen zu politischer Aufregung geführt. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser hat angekündigt, in der kommenden Nationalratssitzung einen Antrag einzubringen, der das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ hat in der Tageszeitung „Der Standard“ gefordert, Hetero- und Homosexuelle bei Ehe und Adoption vollständig gleichzustellen. Das würde auch die künstliche Befruchtung für Frauen, die in einer homosexuellen oder in gar keiner Beziehungen leben betreffen. Heinisch-Hosek hätte auch gern einen Partnerschaftsvertrag, mit dem Paare, die nicht heiraten wollen, rechtliche Fragen regeln können.

Beim Koalitionspartner gibt man sich zugeknöpft. Im ÖVP-geführten Justizministerium sieht man keinen Handlungsbedarf: „Wir haben eine gute Regelung für homosexuelle Paare“, heißt es dort gegenüber dem „Standard“. Eine Art „Ehe light“, wie sie Heinsch-Hosek fordert, befürworte man schon gar nicht, dafür sei die Institution Ehe „zu wertvoll“.

ÖVP ist bei Verbesserungen für Homo-Paare skeptisch

Familienminister Reinhold Mitterlehner von der ÖVP hatte im Interview mit der „Presse“ signalisiert, bei den Regeln für die künstliche Befruchtung flexibel zu sein: „Ich persönlich würde es eher bejahen“, sagte er. Die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare komme für ihn dezidiert nicht infrage; andere Familienentwürfe als das Vater-Mutter-Kind-Modell „akzeptieren wir, aber wir forcieren sie nicht“.

Auch hier könnte eine Entscheidung der Höchstgerichte die Position der ÖVP überrollen. Für den Obersten Gerichtshof ist das Fortpflanzungsmedizingesetz, nach dem „medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig“ ist, verfassungswidrig. Im Jänner wurde ein neuer Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, das zu prüfen.

Der Bundessprecher der Grünen Andersrum, Marco Schreuder, kritisiert dafür beide Regierungsparteien: „Frauenministerin Heinisch-Hosek forderte wieder einmal die Gleichstellung, was die SPÖ immer fordert, obwohl sie seit Jahren in der Regierung sitzt. Die ÖVP sieht wieder einmal keinen Handlungsbedarf und will nicht einmal diskutieren. Diese Ideologie-Debatte auf den Rücken von Lesben und Schwulen ist unerträglich.“

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