Montag, 29. April 2024
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Verfassungsjuristen streiten um Ehe-Öffnung in Deutschland

Ist die "Ehe für alle" verfassungswidrig oder würde ein Verbot dem Grundgesetz widersprechen?

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Am 1. Oktober öffnet Deutschland die Ehe für schwule und lesbische Paare. Allerdings haben einige Verfassungsjuristen Zweifel, ob die Öffnung der Ehe ohne eine Änderung der Verfassung möglich wäre. Das deutsche Grundgesetz schützt Ehe und Familie besonders, ohne sie aber genauer zu definieren.

„Bundesverfassungsgericht hat Ehe eindeutig definiert“, sagt der ehemalige Vorsitzende

Einer, der die Öffnung der Ehe verfassungsrechtlich kritisch betrachtet, ist der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. „Der Inhalt des Begriffs der Ehe in Artikel 6 des Grundgesetzes ist vom Bundesverfassungsgericht wiederholt sehr eindeutig definiert worden“, betonte Papier, der dem Höchstgericht von 2002 bis 2010 als Präsident vorstand, in einem Interview mit der „Welt“.

Die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehe gehöre „zu den Strukturprinzipien der Ehe im Sinne des Grundgesetzes“, betonte das langjährige CDU-Mitglied. Und auch sonst hat sich Hans-Jürgen Papier mit seinen konservativen Ansichten nicht immer innerhalb seiner Kollegen durchgesetzt: Im Jahr 2002 stimmte er als Höchstrichter gegen die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Er setzte sich mit fünf gegen drei Stimmen nicht durch.

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Lesben und Schwulen die Ehe vorzuenthalten wäre Diskriminierung, meint eine Frankfurter Expertin

Andere Verfassungsrechtler haben allerdings einen anderen Blickwinkel auf das Thema. So hat die Verfassungsrechtlerin Friederike Wapler von der Frankfurter Goethe-Universität im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung bereits im Jahr 2015 in einem Gutachten anders argumentiert.

Die Ehe dürfe als auf Dauer angelegte Verantwortungs- und Solidargemeinschaft homosexuellen Paaren nicht vorenthalten werden. Das könne als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gewertet werden, so die Verfassungsrechtlerin.

Prüft das Bundesverfassungsgericht die „Ehe für alle“?

Eine endgültige Lösung würde es nur geben, wenn das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz für die „Ehe für alle“ entscheidet. Das könnte aber kompliziert werden. „Eine Verfassungsbeschwerde dürfte aussichtslos sein, weil kein Bürger in seinen subjektiven Grundrechten verletzt wird: Wer eine traditionelle Ehe eingehen möchte, kann das ja weiter tun“, so Papier in der „Welt“.

Möglich wäre, so der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, eine abstrakte Normenkontrolle. Diese müsste von einer Landesregierung, der Bundesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestags eingeleitet werden. Das scheint nicht ganz unmöglich: Der Freistaat Bayern hat bereits zwei Juristen beauftragt, das Gesetz dementsprechend zu prüfen.

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