Sonntag, 5. Mai 2024
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Jugendbetreuer wollte 13-Jährigen zu Sex überreden

„Mir ist schon klar, dass das nicht angemessen war“, sagte der Mann vor Gericht

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Am Wiener Straflandesgericht ist ein 36 Jahre alter Jugendbetreuer zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen 13-Jährigen zu Sex überreden wollte. Das Urteil ist rechtskräftig, berichtet der ORF Wien.

Eigentlich sollte sich der Mann professionell um den Burschen kümmern

Der 13 Jahre alte Schüler wohnte mit anderen in einer Wohngemeinschaft für sozial benachteiligte Jugendliche. Eigentlich sollte sich der 36-Jährige um ihn kümmern – doch stattdessen bot er dem Teenager über WhatsApp an, ihn mit Marihuana und Amphetaminen zu versorgen. Danach schickte er ihm ein Foto seines Penis und forderte ihn zu sexuellen Handlungen auf.

Dann vereinbarte der 36-Jährige mit dem jungen Burschen auch gleich ein Treffen. Doch der 13-Jährige ging stattdessen zur Polizei und zeigte den Jugendbetreuer an. Dessen Wohnung wurde auch gleich durchsucht, dabei fand die Polizei bei dem Mann Cannabis und Crystal Meth. Auf der Festplatte des 36-Jährigen stießen die Beamten außerdem auf kinderpornografisches Material. Der Arbeitgeber des Jugendbetreuers schmiss den Mann sofort hinaus.

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Zwölf Monate bedingte Haft, fünfjähriges Berufsverbot

„Mir ist schon klar, dass das nicht angemessen war“, sagte der 36-Jährige kleinlaut am Wiener Landesgericht. „Das ist eine krasse Untertreibung“, erklärte ihm darauf der Richter. Mittlerweile hat sich der ehemalige Jugendbetreuer in therapeutische Behandlung begeben. Da der 36-Jährige geständig und bis jetzt unbescholten war, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.

Wegen der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen und des Besitzes von Kinderpornos wurde er zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem wurde über den 36-Jährigen ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt, was Tätigkeiten in der Aufsicht, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen betrifft. Der Mann nahm das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.

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