Montag, 29. April 2024
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Grüne: Wer Pornos hochladen will, soll seine Identität nachweisen

Für LGBTI und Sexarbeiter:innen könnte die Registrierungspflicht zu einem unfreiwilligen Outing führen

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Gerade unter schwulen oder bisexuellen Männern sind Plattformen wie OnlyFans beliebt – auch, um mit eigenen Videos Geld zu verdienen. Für Sexarbeiter:innen sind solche Plattformen während der Pandemie oft die einzige verbliebene Einnahmequelle. Doch das könnte nun komplizierter werden, wenn es nach einer Gruppe Abgeordneter aus dem Europaparlament geht.

Upload nur mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer

Denn wer auf einer europäischen Porno-Plattform künftig Fotos, Videos und andere Inhalte hochlädt, soll seine Identität mit einem eindeutigen “Double Opt-In“ verifizieren müssen – etwa durch eine Bestätigung von E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Diesen Vorschlag für den in Arbeit befindlichen Digital Services Act (DSA) hat nun der Binnenmarkt-Ausschuss des Europaparlaments gemacht. 

Der betreffende Änderungsantrag kommt von den Liberalen, Grünen und Linken. Außerdem wird in dem Änderungsantrag eine “professionelle Moderation” der Plattformen gefordert, die schnell auf Inhalte reagiert, die illegal sein könnten und bei einer Meldung der Inhalte diese umgehend löschen soll. Die Abgeordneten, die den Antrag eingebracht haben, verweisen darauf, dass hunderttausende Frauen durch illegale Downloads betroffen seien und der Schaden für die Opfer “enorm hoch” sei.

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Die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese, die den Vorschlag eingebracht hatte, betonte, dass es sich bei der geforderten Verifikation über Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nicht um eine direkte Identifizierung der Account-Inhaber:innen per Klarnamen handelt.

Zwangsouting oder Erpressung drohen, wenn die Datenbanken gehackt werden

Der Vorstoß sorgt für Kritik: Der Piraten-Politiker Patrick Breyer, der ebenfalls der Grünen Fraktion angehört, fürchtet, dass die Verifizierungspflicht zum Problem für Sexarbeiter:innen und die LGBTI-Community werden könnte, wenn es zu “Hacks und Leaks solcher Pornouploader-Datenbanken“ komme. Dadurch könnten die betreffenden Personen etwa gegen ihren Willen geoutet oder erpresst werden. 

Außerdem könnten wirklich problematische Inhalte dann auf Plattformen außerhalb der EU gehostet werden, die für die Strafverfolgung kaum noch zu erreichen seien. „Die Abschaffung anonymer Veröffentlichungen als akzeptables Mittel gegen unzulässige Inhalte anzuerkennen, droht einen Präzedenzfall weit über Erwachsenenunterhaltung hinaus zu schaffen“, so Breyer.

Das Gesetz enthält außerdem detaillierte Vorgaben, wie illegale Inhalte gemeldet werden können, wie mit den Meldungen umzugehen ist und welche Möglichkeiten bei Löschungen oder der Ablehnung von Löschanträgen bestehen. Das Plenum des Europaparlaments stimmt voraussichtlich im Jänner 2022 darüber ab, wie sich die einzelnen Fraktionen und Abgeordneten zum DSA verhalten.

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