Donnerstag, 25. April 2024
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Tödlicher Angriff auf Malte C.: Ist der Tatverdächtige selbst schwul?

Nächste Woche beginnt in Münster der Prozess gegen Nuradi A. – ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, am Rande des CSD Münster den 25 Jahre alten trans Mann Malte C. angegriffen und tödlich verletzt zu haben. Nun soll ein Gutachten zu dem Schluss kommen, dass der Angeklagte selbst schwul sein könnte.

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Eine psychiatrische Sachverständige vermutet, dass Nuradi A., ein russischer Staatsbürger tschetschenischer Herkunft, seit seinem 14. Lebensjahr wusste, dass er schwul sei. Das wollte er aber nicht wahrhaben, zitiert unter anderem der Kölner Stadt-Anzeiger aus dem vorläufigen Gutachten. 

Der Verdächtige soll Angst gehabt haben, dass sein Vater von seiner mutmaßlichen sexuellen Orientierung erfährt

In seiner Heimat gilt Homosexualität als gesellschaftliches Tabu, der tschetschenische Machthaber Ramsan Kadyrow lässt Lesben, Schwule oder trans Personen verfolgen, foltern und töten.  Wie die Bild-Zeitung berichtet, soll Nuradi A. auch Konsequenzen durch seinen in Tschetschenien lebenden Vater gefürchtet haben, falls dieser von seiner mutmaßlichen sexuellen Orientierung erfahren hätte. 

Durch all diese Umstände könnte der 20-Jährige seine eigene Homosexualität als „äußerst belastend empfunden haben“, vermutet die Gutachterin. Darum könnte er am Rand des CSD Münster Teilnehmer:innen als „lesbische Huren“ und „Scheiß-Transen“ bezeichnet und dann Malte C., als dieser Zivilcourage zeigte, angegriffen haben. Der 25 Jahre alte trans Mann starb eine Woche später im Krankenhaus. Wenige Stunden später wurde der amtsbekannte Tschetschene festgenommen.

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Die Expertin vermutet eine unbewusste Abwehr „eigener homosexueller Wünsche“

Für die Expertin könnte dieses Verhalten eine unbewusste Abwehr „eigener homosexueller Wünsche“, damit der ehemalige deutsche Box-Jugendmeister der Öffentlichkeit zeigen könne, wie sehr er Schwule und trans Menschen hasse. Sie stellt diese Schlussfolgerung in ihrem vorläufigen Gutachten aber nur als Vermutung in den Raum.

Der Prozess gegen den 20-Jährigen beginnt am 13. Februar vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Tschetschenen unter anderem gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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