Sonntag, 28. April 2024
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Entschädigung für homosexuelle Justizopfer nimmt nächste Hürde

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Bis zum Jahr 2002 gab es in Österreich Sondergesetze, die vor allem schwule Männer kriminalisierten, bis 1971 waren gleichgeschlechtliche Handlungen in Österreich ganz verboten. Eine Entschädigung gab es für die Verurteilten bis jetzt nicht.

Entschädigung steht im Budgetbegleitgesetz

In der letzten Woche hat Justizministerin Alma Zadić von den Grünen allerdings bekanntgegeben, dass sich das ändern wird. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll Teil des Budgetbegleitgesetzes werden, kündigte die Ministerin damals an.

Nun wird das Vorhaben konkret: Gemeinsam mit dem Budgetentwurf hat die Bundesregierung ein Budgetbegleitgesetz vorgelegt, das auch die rechtliche Grundlage für die Entschädigung darstellen soll. 

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3.000 Euro für jedes aufgehobene Urteil

Konkret sieht der Entwurf eine Entschädigungszahlung von 3.000 Euro für jedes aufgehobene Urteil und 500 Euro für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren nach den abgeschafften Paragraphen vor. Dazu kommen 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug.

Mit einem Pauschalbetrag von 1.500 Euro sollen außerdem Personen entschädigt werden, die unter besonderen beruflichen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Nachteilen zu leiden hatten.

Die Betroffenen müssen selbst vor Gericht ansuchen

Der Anspruch auf Entschädigung kann von nächstem Jahr bis spätestens Ende 2033 bei jenem Gericht eingebracht werden, das seinerzeit für die Verurteilung zuständig war. Dort kann auch die Aufhebung von Urteilen und die Ausstellung einer Rehabilitationsbescheinigung verlangt werden.

Das Justizministerium rechnet mit rund 11.000 Anträgen auf strafrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung. Die Kosten dafür schätzt das Ministerium im kommenden Jahr auf 10,8 Millionen Euro, in den nachfolgenden Jahren auf je drei Millionen Euro.

In einem nächsten Schritt soll sich am 10. November der zuständige Budgetausschuss mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.

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