Donnerstag, 2. Mai 2024
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„Fette Lesbe“: Schweizer Höchstgericht bestätigt Gefängnis für rechtsextremen Autor

Vor drei Jahren hatte der französisch-schweizerische Rechtsextreme Alain Soral die Begriffe „queer“ und „gestört“ gleichgesetzt und eine Journalistin als „fette Lesbe“ bezeichnet. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt - zurecht, wie sich jetzt herausstellt.

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Es war im Sommer 2021, als sich der rechtsextreme Journalist Alain Soral in einem Video auf seiner Website „Egalité et Réconciliation“ über die Journalistin Cathy Macharel und ihre Artikel über ihn aufregt. Diese waren in den renommierten Zeitungen 24 heures und La Tribune de Genève erschienen. Darin bezeichnet er die Journalistin unter anderem als „fette Lesbe“ und setzt den Begriff „queer“ mit „gestört“ gleich.

Die Staatsanwaltschaft wollte Soral noch drei Monate ins Gefängnis schicken

Allerdings stehen in der Schweiz seit einer Volksabstimmung im Jahr 2020 der Hass auf homo- und bisexuelle Menschen und ihre Diskriminierung unter Strafe. Die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt hat im April 2022 deshalb zu ersten Mal eine Haftstrafe für Hetze gegen sexuelle Minderheiten verhängt.

Drei Monate sollte Soral ins Gefängnis, außerdem wurde er zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Schweizer Franken verurteilt und musste die Verfahrenskosten in der Höhe von 1.950 Franken übernehmen. Dem Opfer musste er Schmerzensgeld in der Höhe von 500 Franken zahlen.

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Vor Gericht wurde die Länge der Haft reduziert – an der Haft selbst wurde nicht gerüttelt

Doch der Autor berief gegen den Strafbefehl, der Fall landete vor Gericht. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte die Haftstrafe im Oktober 2023 schließlich, reduzierte sie aber auf 60 Tage ohne Bewährung. Doch auch das war Alain Soral zuviel, der rechtsextreme Autor ging vor das Schweizer Bundesgericht.

Das hat am Donnerstag nun die Haftstrafe gegen Soral bestätigt, verkürzte aber die Dauer: Nun muss der französisch-schweizerische Holocaust-Leugner für 40 Tage hinter Gitter. Damit ist die erste Haftstrafe für Hetze gegen sexuelle Minderheiten rechtskräftig.

„Das Bundesgerichtsurteil ist historisch“

Dem entsprechend ist man in der queeren Community über die Entscheidung zufrieden. „Hass und Hetze gegen queere Menschen hat keinen Platz mehr in der Schweiz, sei es im Internet oder in den Medien. Das Urteil wird hoffentlich auch anderen Betroffenen dabei helfen, sich gegen homo- und bi-feindliche Hassreden zu wehren“, erklärt Roman Heggli, Geschäftsführer der Schweizer Schwulen-Organisation Pink Cross.

Und Alessandra Widmer, Co-Chefin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) ergänzt: „Das Bundesgerichtsurteil ist historisch – denn es schafft die Grundlage für eine strikte Rechtsprechung bei homo- und bi-feindlichem Hass. Das Urteil ist ein starkes Signal für die ganze LGBT+-Community, dass Angriffe und Diskriminierung Konsequenzen haben.“

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