Freitag, 17. Mai 2024
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„Fette Lesbe“: 60 Tage Haft für rechtsextremen Autor

Wegen queerfeindlicher Äußerungen gegenüber einer lesbischen Journalistin wurde ein bekannter Rechtsextremist in der Schweiz zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

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Wegen Diskriminierung und der Aufstachelung zum Hass hat das Kantonsgericht Waadt den französisch-schweizerischen Rechtsextremen Alain Soral in einem Berufungsverfahren zu einer 60-tägigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. 

Rechter Publizist beleidigt lesbische Journalistin – für die Staatsanwaltschaft ist das Verhetzung

Grund dafür sind Äußerungen, die der 65-jährige Publizist im Sommer 2021 in einem Video auf seiner Webseite gemacht hat. Damals bezeichnete er der offen lesbische Journalistin Cathy Macherel, die in den Tageszeitungen 24 heures und La Tribune de Genève über ihn geschrieben hatte, unter anderem als „fette Lesbe“. Den Begriff „queer“ setzte er in seiner Wutrede mit „gestört“ gleich.

Allerdings stehen in der Schweiz seit einer Volksabstimmung im Jahr 2020 der Hass auf homo- und bisexuelle Menschen und ihre Diskriminierung unter Strafe. Letzten April bekam Soral deshalb von der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt einen Strafbefehl über drei Monate Haft, einer Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten in der Höhe von 1.950 Franken.

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Haftstrafe wurde zunächst aufgehoben und dann wieder bestätigt

Dagegen berief der Autor erfolgreich, ein Gericht reduzierte das Urteil dann auf die Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Franken und sprach dem Opfer 500 Franken Schadenersatz zu. Die Staatsanwaltschaft berief gegen die Entscheidung – mit Erfolg. Nun muss Soral für seine Hetze in Haft.

„Eine so harte Verurteilung ist eine Premiere im Kanton Waadt“, erklärte Manu Anex, Co-Generalsekretär*in der Waadter LGBTI-Organisation Vogay, und fügt hinzu: „Angesichts der Bedeutung der Antidiskriminierungs-Strafnorm sollte die Frage, ob sie auf die Geschlechtsidentität ausgeweitet werden müsste, erneut diskutiert werden.“ 

„Schlüsselmoment für Justiz und Rechte von LGBTI-Personen in der Schweiz“

„Diese Gerichtsentscheidung ist ein Schlüsselmoment für die Justiz und die Rechte von LGBTIQ-Personen in der Schweiz“, freut sich auch Muriel Waeger, Co-Geschäftsführerin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) über das Urteil: „Die Verurteilung von Alain Soral sendet ein starkes Signal, dass homophober Hass in unserer Gesellschaft nicht toleriert wird. “

In Frankreich wurde Soral bereits mehr als zwanzig Mal wegen antisemitischer Äußerungen, der Leugnung des Holocaust, Verleumdung oder Beleidigung verurteilt.