Freitag, 26. April 2024
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Ungarn: Neues Gesetz für Eingetragene Partnerschaften

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Das ungarische Parlament hat einen Gesetzesentwurf angenommen, der es schwulen und lesbischen Paaren ermöglicht, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der sozialliberalen Regierung angenommen, die Opposition war dagegen.

Mit dieser Eingetragenen Partnerschaft haben gleichgeschlechtliche Paare fast die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare. Allerdings können homosexuelle Paare in Ungarn zukünftig keinen gemeinsamen Familiennamen annehmen, Kinder adoptieren oder sich künstlich befruchten lassen.

Hetero- und homosexuelle Paare können mit dem neuen Gesetz auch ihre Beziehung registrieren lassen. Damit sind keine Rechte oder Pflichten verbunden, das Paar kann seine Beziehung so aber leichter nachweisen.

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Das vorhergehende Gesetz für Eingetragene Partnerschaften wurde im Dezember 2008 vom Verfassungsgericht aufgehoben, wenige Tage bevor es am 1. Jänner 2009 in Kraft getreten wäre. Das neue Gesetz tritt – je nachdem, wann Präsident Lázló Sólyom es unterschreibt – mit 1. Juni oder Juli 2009 in Kraft.

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