Freitag, 26. April 2024
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Hamburg will Homo-Schutz in deutscher Verfassung

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In Deutschland unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg eine Inititative, die Lesben und Schwule durch eine Änderung der Verfassung, dem Grundgesetz, besser schützen soll. Die Regierungsparteien CDU und Grüne sowie die oppositionelle SPD unterstützen einen Antrag in der Bürgerschaft, dem Landesparlament Hamburgs, um Artikel 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Dazu soll ein Antrag in der Länderkammer des Deutschen Parlaments, dem Bundesrat, eingebracht werden.

Bis jetzt darf nach diesem Artikel niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner Behinderung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Hier soll das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden.

Der schwulenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Roland Heintze, erklärte, Hamburg sei „das erste CDU-geführte Bundesland, das sich für ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz einsetzt“. Für Farid Müller von den Grünen ist das Engagement für eine Verfassungsänderung „eine Frage der Menschenrechte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gleiche Rechte für Homosexuelle durch das Grundgesetz nur unzureichend garantiert sind.“

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Für eine Änderung der deutschen Verfassung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in beiden Parlamentskammern, dem Bundestag und dem Bundesrat, erforderlich.

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