Auch Bayern stellt homo- und heterosexuelle Beamte gleich: Ab nächstem Jahr haben schwule und lesbische Beamte die gleichen Versorgungsansprüche für ihre Lebensgefährten wie verheiratete Staatsdiener.
Die Gleichstellung ist ein Teil der Neuregelung des Dienstrechts, die das bayerische Kabinett am Dienstag in München beschloss. Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2009. Die Richter hatten die rechtliche Gleichstellung bei der Versorgung angeordnet, die die Staatsregierung nun nachträglich in das Dienstrecht für Bayerns 200 000 Beamte aufgenommen hat.
Nun muss der Landtag den Gesetzentwurf verabschieden, damit er zum 1. Jänner 2011 in Kraft treten kann.