Samstag, 27. April 2024
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Gericht entscheidet für lesbische Schülerin

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Einen gerichtlichen Rüffel gibt es für jene Schule, die ihren Abschlussball abgesagt hat, um zu verhindern, dass die offen lesbische Schülerin Constance McMillen ihn mit ihrer Freundin besucht.

Ein Bundesgericht in Mississippi hat nun entschieden, dass die Schulbehörden mit der Absage gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Meinungsäußerung verstoßen: „Aus den Akten geht hervor, dass Constance seit dem 8. Schuljahr offen lesbisch ist, durch das Tragen eines Smokings eine Botschaft vermitteln wollte und ihre Identität dadurch ausdrücken wollte, dass sie den Ball gemeinsam mit einer gleichgeschlechtlichen Begleiterin besucht. Das Gericht erkennt, dass dieser Ausdruck und die Mitteilung ihrer Meinung in den zentralen Schutzbereich des First Amendment (Meinungsäußerungsfreiheit) fallen. Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass hinter der Absage des Abschlussballs durch die Schulbehörde oder hinter der Zurückziehung der Unterstützung dafür, Constances Bitten um Teilnahmeerlaubnis und der Brief der ACLU standen.“

Nachdem Constance McMillen zunächst verboten wurde, mit ihrer Freundin auf den Ball zu gehen, hat sie sich rechtliche Unterstützung von der Bürgerrechtsorganisation ACLU geholt. Daraufhin hat die Schulbehörde den gesamten Ball abgesagt, dagegen haben McMillen und die ACLU geklagt.

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Nicht stattgegeben wurde einem Antrag, der die Schule verpflichten sollte, den Ball durchzuführen: Nach der Absage der offiziellen Veranstaltung haben Eltern und Schüler begonnen, einen privaten Abschlussball in einem Möbelgeschäft abzuhalten. Das reicht dem Gericht, das klar machte, dass es für diese Veranstaltung eine Einladung für McMillen und ihre Freundin erwarte.

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