Freitag, 26. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein zum Greifen nahe

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Liechtenstein ist einem Partnerschaftsgesetz für Lesben und Schwule einen großen Schritt näher gekommen: Die Regierung des Fürstentums hat einen entsprechenden Antrag verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage lehnt sich an das schweizerische Partnerschaftsgesetz an. Wen sie vom Parlament beschlossen wird, werden schwule und lesbische Paare die Möglichkeit haben, eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten einzugehen. So sind sie gegenseitig für ihren Unterhalt verantwortlich, auch über die gemeinsame Wohnung kann nur zusammen verfügt werden.

Weiters werden gleichgeschlechtliche Paare mit dem Liechtensteiner Partnerschaftsgesetz im Erbrecht, dem Sozialversicherungsrecht, der beruflichen Vorsorge, dem Ausländer- und Einbürgerungsrecht, dem Steuerrecht und dem restlichen öffentlichen Recht Ehepaaren gleichgestellt. Ausgenommen werden schwule und lesbische Paare allerdings vom Adoptionsrecht. Außerdem können sich lesbische Paare – wie in Österreich – nicht künstlich befruchten lassen. Auch ein gemeinsamer Nachname ist im Liechtensteiner Partnerschaftsgesetz nicht vorgesehen.

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Derzeit ist Liechtenstein das einzige deutschsprachige Land, das keine Eingetragene Partnerschaft für Lesben und Schwule kennt. In Deutschland gibt es diese Möglichkeit bereits seit zehn Jahren, in Österreich seit einem Jahr. In Belgien, wo es auch eine deutschsprachige Minderheit gibt, können gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten.

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