Mittwoch, 8. Mai 2024
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St. Petersburg: LGBT-Organisation ist ‚ausländischer Agent‘

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In St. Petersburg hat ein städtisches Gericht die schwul-lesbische Organisation „Coming Out“ dazu verurteilt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Damit wird die Arbeit weiter erschwert, der Gruppe könnte sogar das Aus drohen.

Gesetz als Schikane für Kritiker

Grund für diese Registrierung ist ein Gesetz aus dem Jahr 2012, das Nichtregierungsorganisationen (NGOs) dazu zwingt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, wenn die Finanzierung aus dem Ausland kommt und die Organisation politische Ziele verfolgt.

Diese Organisationen haben dann härtere bürokratische Auflagen zu erfüllen. Selbst bei Formfehlern droht den Aktivisten dann eine Haftstrafe. Außerdem soll das Gesetz Stimmung gegen die Organisationen machen, die oft kritisch gegenüber dem Kreml arbeiten. Die meisten Organisationen, so auch „Coming Out“ haben sich deshalb geweigert, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.

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Erstes Urteil wegen Formfehlern aufgehoben

Doch im März 2013 gab es Razzien gegen viele NGOs, darunter auch St. Petersburger Lesben- und Schwulenaktivisten: Die sei 2008 bestehende Gruppe „Coming Out“ und das LGBT-Filmfestival „Side by Side“ waren unter den vier ersten Organisationen, die nach dem neuen Gesetz angeklagt wurden. In erster Instanz wurden beide als „ausländische Agenten“ eingestuft und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil gegen „Side by Side“ wurde bestätigt. Das Filmfestival entging einer Strafe nur durch eine Änderung seiner Organisationsform. Das Urteil gegen „Coming Out“ wurde hingegen aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen.

Gericht: „Broschüren könnten verführen“

Diese bestätigte jetzt die Einstufung als „ausländischer Agent“. Das Gericht folgte der Argumentation des Staatsanwaltes, wonach Aufklärungsbroschüren über die sexuelle Orientierung die Rechte von „Personen mit traditioneller Orientierung“ verletzten und Propaganda betreiben. „Jemand liest diese Broschüre und ist beeindruckt und könnte damit anfangen, diese Gedanken mit anderen zu teilen, eine Koalition zu bilden und Aktivitäten zu starten“, fürchtet das Gericht.

Polina Andrianowa von „Coming Out“ ist verzweifelt: „Keine der Argumente der Verteidigung spielte eine Rolle“, sagt sie. Vergebens versuchte man, dem Gericht zu erklären, dass man nicht politisch arbeite, sondern Menschen helfe. Nun müssen alle Broschüren der Gruppe mit dem Aufdruck „ausländischer Agent“ versehen werden.

Man möchte gegen das Urteil berufen, so „Coming Out“. Diese Berufungen waren allerdings noch nie erfolgreich. Nun drohen Besuche von Beamten der Staatsanwaltschaft. Bis Anfang August machen die Aktivisten einmal Pause. Ob sie ihre Arbeit danach wieder aufnehmen, ist unklar.

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