Freitag, 26. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft in Italien wäre verfassungsgemäß

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Die Eingetragene Partnerschaft hat in Italien die erste Hürde genommen: Der Senat in Rom hat in einer Vorabstimmung mit einer knappen Mehrheit entschieden, dass der Gesetzentwurf zur Einführung der Lebenspartnerschaft der Verfassung entspricht.

Damit wurden Einwände der Opposition, das Gesetz sei nicht verfassungsgemäß, zurückgewiesen. Auch wird es nicht zurück an den Justizausschuss verwiesen, sondern bis mindestens 11. Februar weiter im Senat diskutiert.

Für die Verfassungsmäßigkeit der Eingetragenen Partnerschaft haben die meisten Abgeordneten der Partito Democratico (PD) von Ministerpräsident Matteo Renzi sowie die oppositionelle Fünf-Sterne-Bewegung gestimmt. Dagegen waren neben anderen Oppositionsparteien auch die konservativen Koalitionspartner Renzis und einige seiner katholischen Abgeordneten.

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Zuvor hatte es Innenminister Angelino Alfano, Vorsitzender der Nuovo Centrodestro (NCD), noch mit Zuckerbrot und Peitsche versucht: In der linksliberalen Tageszeitung „La Repubblica“ warnte er Ministerpräsident Renzi, dass das Zurückgreifen auf die Stimmen der Fünf-Sterne-Bewegung „große Konsequenzen“ haben könnte. Andererseits würde man geschlossen für die Eingetragene Partnerschaft stimmen, wenn Renzi auf die Stiefkindadoption für Eingetragene Lebenspartner verzichte.

Bis Mitte Februar wird im Senat noch mindestens 21 Stunden über die Eingetragene Partnerschaft für schwule und lesbische Paare diskutiert. 110 Wortmeldungen sind angemeldet, auch muss das Parlament über die mehr als 5.000 Änderungsanträge beraten. Den Großteil davon hat die separatistische Lega Nord allerdings wieder zurückgezogen.

Stimmt der Senat für die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften in Italien, kommt das Gesetz in die Abgeordnetenkammer, die zweite Kammer des italienischen Parlaments.

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