Sonntag, 5. Mai 2024
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Libanon: Richter kippen erstmals Verbot homosexueller Handlungen

Urteil nicht rechtskräftig - aber ein wichtiger Schritt für die LGBT-Community vor Ort

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Ein historisches Urteil hat ein Berufungsgericht im Libanon gefällt: Homosexualität sei kein Verbrechen, so das Gericht unter Vorsitz von Richterin Randa Khoury am Donnerstag in Mount Lebanon. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Artikel, der Homosexualität unter Strafe stellt, sei veraltet, so die vorsitzende Richterin

Die Richter haben Artikel 534 des libanesischen Strafgesetzbuchs einer Überprüfung unterzogen. Dieser stellt sexuelle Handlungen „wider die Natur“ unter Strafe. Diese Definition wurde in der Vergangenheit oft dazu verwendet, Homosexuelle zu verfolgen.

In der Vergangenheit wurde diese Interpretation auch von den Gerichten bestätigt. Doch zuletzt widersprach ein Gericht: Es berief sich auf Artikel 183 des Strafgesetzbuches, der eine Tat als nicht kriminell einstuft, sofern sie als Recht im Rahmen des Gesetzes ausgeübt wurde.

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Die Staatsanwaltschaft berief – die Causa ging vor den Berufungsgerichtshof. Und der bestätigte das Urteil aus der vorigen Instanz. Artikel 534 sei veraltet und widerspiegle auch nicht die „soziale Entwicklung“ im Land, so Richterin Khoury.

Das Ziel des Gesetzgebers sei „nicht die Bestrafung der Homosexualität, sondern die Bestrafung einer Tat, die gegen die öffentliche Sittlichkeit verstößt“, so das Urteil. Gleichgeschlechtlicher Sex dürfe deshalb nicht kriminalisiert werden, solange er in der Öffentlichkeit oder mit Minderjährigen geschehe, urteilten die Richter.

Erste Entscheidung eines Berufungsgerichts zugunsten sexueller Minderheiten

Das Urteil des Obersten Berufungsgerichts stellt einen Meilenstein für die Rechte gleichgeschlechtlich liebender Menschen im Libanon dar – zumal es sich nicht um die Entscheidung eines einzelnen Richters handelt, sondern der Mehrheit der Berufungsrichter – wenn auch nur eines regionalen Gerichts.

Auch ist es das erste Mal, dass ein Berufungsgericht in dieser Sache entschieden hat. Vier frühere Gerichtsverhandlungen zu dem Thema wurden alle vor Strafgerichten verhandelt. Das Urteil bedeutet nicht, dass Homosexualität im Libanon damit legal ist. Allerdings ist das Urteil ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Langsam verbessert sich das Klima für LGBT im Libanon

LGBT-Aktivisten fordern das libanesische Parlament nun auf, Artikel 534 aufzuheben. „Solange es nicht von der Regierung verboten wird, Menschen aufgrund ihrer Sexualität festzunehmen, hat die Polizei noch immer das Recht dazu“, erklärte George Azzi, Geschäftsführer der Arabischen Stiftung für Freiheit und Gleichheit, dem Online-Portal GayStarNews im Mai.

Doch die Schritte dorthin sind klein: Vor den Parlamentswahlen im Mai hat sich mit der christlich-nationalistischen Kataeb-Partei zum ersten Mal eine politische Gruppierung im Wahlkampf für ein Ende der Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Akte eingesetzt. Auch von anderen Politikern kam Unterstützung für dieses Ziel. Doch die Kataeb-Partei schnitt bei den Wahlen nicht so gut ab: Von den fünf Sitzen, die sie im libanesischen Parlament hatten, verloren sie drei – was sie praktisch bedeutungslos macht.

Nun setzten LGBT-Aktivisten im Libanon ihre Hoffnung auf die Justiz. „Wir brauchen die Höchstgerichte, um die Botschaft zu senden, das Strafrecht nicht für Angriffe auf die LGBT-Community zu verwenden“, erklärt Azzi.

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