Freitag, 26. April 2024
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Invalidenrente nach HIV-Trauma: Keine Entscheidung, aber erneute Ladung

Gerichtsprotokoll war unvollständig, Verhandlung musste wiederholt werden

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Bereits Ende Februar kämpfte ein 30-Jähriger vor dem Salzburger Arbeits- und Sozialgericht um seine Invaliditätspension: Sie wurde dem HIV-Positiven verwehrt, weil Gutachter der Meinung waren, dass sich sein psychischer Zustand wieder bessern könnte. Zwei Monate später gibt es noch immer kein Urteil – aber einen neuen Termin vor Gericht.

„Wesentliche Teile“ des Protokolls des ersten Termins fehlten

So musste die Verhandlung letzten Dienstag „infolge des Fehlens wesentlicher Teile“ des Protokolls neu durchgeführt werden, wie es in der Ladung hieß. Die Aufzeichnungen seien „völlig unvollständig“ gewesen. Und auch diesmal lief nicht alles glatt. So verzichtete der Vorarlberger Anwalt des Mannes wegen der Grenzkontrollen zu Deutschland auf die Anreise und beauftragte einen Salzburger Kollegen als Vertretung.

Der Fall, der verhandelt wurde, ist durchaus tragisch: Wegen seiner Homosexualität war der Mann 2009 nach Wien gezogen. Dort infizierte sein 15 Jahre älterer Partner den damals 20-Jährigen bei dessen „ersten Mal“ mit HIV. Der Mann wurde zu drei Jahren unbedingter Haft und einer Zahlung von rund 5.000 Euro verurteilt. 

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Trotz Psychotherapie und Traumaambulanz blieb die Angst

„Nach seiner Freilassung hat er mir zu verstehen gegeben, dass er sich rächen wird“, so der Salzburger beim ersten Prozesstermin. Zwei Jahre lang stalkte der Mann seinen Ex-Freund im Internet – bis dieser vor ihm aus Wien nach Deutschland flüchtete.

Doch trotz Psychotherapie und Besuchen in einer Traumaambulanz blieb die Angst. Der 30-Jährige fürchtet sich heute vor seinem Ex-Partner und dem erhöhten Risiko, aufgrund seiner HIV-Infektion an Krebs zu erkranken. Eine geregelte Arbeit scheint so nicht möglich.

Nun klagt der Mann auf eine dauerhafte Invaliditätspension

Der Mann stellte bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Invaliditätspension, die ihm verwehrt wurde. Das Gericht muss nun klären, ob sich der Zustand des 30-Jährigen nicht mehr verbessert, er also dauerhaft arbeitsunfähig bleibt.

Davon gehen Befunde aus, die der 30-Jährige dem Gericht übermittelt hat – vom Gericht bestellte Gutachter waren hingegen der Meinung, dass der Mann bei einer „adäquaten Behandlung“ – einem Aufenthalt in der Psychiatrie, Psychotherapie und einer guten Einstellung mit Antidepressiva – durchaus vier Stunden am Tag arbeiten könne.

Derzeit lebt der 30-Jährige von 300 Euro im Monat

Auch ist strittig, ob das Rehabilitationsgeld, das für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bezahlt wird, auch nach Deutschland – wo der Mann jetzt lebt – überwiesen werden kann. „Dazu ist eine Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof anhängig“, so eine Juristin der Arbeiterkammer Salzburg.

Dieses Urteil will der 30-Jährige aber nicht abwarten. „Ich muss mit 300 Euro im Monat leben, davon kann ich gerade einmal meine Therapie zahlen“, erklärte er schon beim ersten Termin dem Richter.

Das Urteil soll nun in den nächsten Wochen schriftlich ergehen.

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