Freitag, 26. April 2024
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Noch immer kein Gesetz gegen „Homo-Heiler“: SPÖ kritisiert Regierung

Justiz- und Gesundheitsministerium schweigen zu den nächsten Schritten

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Zwei Mal hat sich der österreichische Nationalrat bereits für ein Verbot von „Konversionstherapien“ ausgesprochen. Diese pseudowissenschaftlichen Behandlungen sollen die sexuelle Orientierung der Betroffenen ändern – und sorgen oft für gewaltigen Schaden. Doch ein entsprechendes Gesetz gegen diese „Therapien“ gebe es noch immer nicht, kritisiert nun SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner.

Gesetzestext liegt fertig im Justizausschuss

„Dabei liegt ein fertiger Gesetzestext seit Monaten unbearbeitet im Justizausschuss des Nationalrats. Das Aussitzen und Verzögern der schwarz-grünen Regierung ist tief enttäuschend“, ärgert sich Lindner nun in einer Aussendung. Zwar gebe es laufend Gespräche zwischen Justiz- und Gesundheitsministerium zu diesem Thema, wie aus Anfragen der SPÖ hervorgeht – einen Zeitplan gibt es aber nicht.

Aus dem Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein heißt es lediglich, dass die „führende Zuständigkeit“ nicht in seinem Ressort liege. Dabei gibt es auch innerhalb seiner Partei starke Stimmen für ein Ende dieser „Behandlungen“: So fordern auch die Grünen Andersrum ein Verbot dieser „Konversionstherapien“, wie sie zuletzt erst bei ihrem 25-Jahr-Jubiläum betonten.

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„Konversionstherapien – die von allen Expert*innen als gefährlich eingestuft werden – zu verbieten, ist wirklich keine Raketenwissenschaft“, kritisiert Lindner das Verhalten der Koalition: „Es geht schlicht und einfach darum, die Menschen in unserem Land vor Praktiken zu schützen, die ihre Gesundheit und ihr geistiges Wohlbefinden dauerhaft schädigen können“

Frankreich und Deutschland zeigen, wie es auch gehen kann

Dass es auch anders geht, zeigen zahlreiche andere Staaten: Zuletzt hat in Frankreich die Nationalversammlung diese „Konversionstherapien“ einstimmig verboten – wer sich solcher Praktiken schuldig macht, soll mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 30.000 Euro belangt werden können. Ist das Opfer minderjährig oder wurde die Tat von einer Autoritätsperson begangen, kann die Strafe sogar bei drei Jahren Haft oder 45.000 Euro Geldstrafe liegen.

In Deutschland plant die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine Ausweitung des derzeit bestehenden Gesetzes: Vor zwei Jahren hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass „Konversionstherapien“ an Minderjährigen verbietet. Nun soll das Gesetz verschärft und auf alle Altersgruppen ausgeweitet werden.

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