Samstag, 27. April 2024
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Polnisches Gericht stärkt Position von LGBTI-Aktivisten

Erste Klage gegen die Macher des "Atlas of Hate" wurde abgewiesen

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Es ist ein wichtiger Etappensieg für die polnische Community: Die Aktivist:innen hinter dem „Atlas of Hate“, der die „LGBT-freien Zonen“ in Polen auflistet, wurden im ersten von sieben Prozessen vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Nun muss die Stadt Przasnysz, die gegen die Aktivist:innen geklagt hatte, auch noch die Prozesskosten in der Höhe von umgerechnet knapp 1.000 Euro zahlen.

Der „Atlas of Hate“ ist von der Meinungsfreiheit gedeckt

Gefordert hatte die Stadt eine Entschädigung in der Höhe von 20.000 Złoty, das sind umgerechnet etwa 4.300 Euro, sowie Pressekonferenzen in Warschau und Brüssel, auf denen sich die Aktivist:innen entschuldigen sollten. Doch die Richtein machte ganz klar, dass das Vorgehen der „Atlas of Hate“-Macher:innen von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

In ihrer Entscheidung vom 30. Dezember 2021 ließ Richterin Grażyna Szymańska-Pasek keinen Zweifel daran, dass die Handlungen der Angeklagten mit der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit, dem Recht auf Kritik und Information über die Tätigkeit von Personen in öffentlichen Ämtern vereinbar sei. Außerdem betonte die Richterin, dass die Handlungen von Aktivist:innen, die auf ein wichtiges gesellschaftliches Problem aufmerksam machen, nicht als illegal angesehen werden kann. 

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Auch Alicja Szspringer, die Anwältin von „Atlas of Hate“ betonte, dass ihre Mandant:innen durch das Erstellen der Karte kein polnisches Gesetz verletzt hätten – und lediglich jene Rechte in Anspruch nehmen, die ihnen in Artikel 54 der polnischen Verfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werden. 

Erzkonservative Lobbyisten sind empört

„Dafür verdienen sie große Anerkennung und Unterstützung und keine Klagen – insbesondere, wenn sie von Einrichtungen direkt inspiriert und durchgeführt werden oder indirekt von der Öffentlichkeit finanziert wie Ordo Iuris“, die die Juristin. Denn hinter der Klage aus Przasnysz und sechs weiteren steht die ultrakonservative Organisation Ordo Iuris. Die war über die Entscheidung des Gerichts empört: Sie behauptete, das Gericht würde durch sein Urteil die „Masturbation“ von sechs- bis neunjährigen Kindern unterstützen.

Die Aktivist:innen nennen die Klagen einen „Versuch, den Bürgern, die das Verhalten der Behörden kritisieren, den Mund zu verbieten – in diesem Fall durch die Behörden vor Ort selbst“. Kamil Maczuga, Sprecher des „Atlas of Hate“, betont, dass die Verfahren durch alle Instanzen bis zu zwei Jahre dauern können. 

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