Freitag, 26. Juli 2024
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Amoklauf von Colorado Springs: Staatsanwalt klagt 305 Straftaten an

Voraussichtlich auch Anklage wegen Mordes und Hassverbrechen

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Am 19. November hat Anderson Lee Aldrich in einem queeren Nachtclub das Feuer eröffnet. Dabei starben fünf Menschen, mindestens 17 wurden verletzt. Nun wurden die vor Gericht in Colorado Springs die Anklagepunkte verlesen: Die angeklagte Person muss sich wegen 305 Straftaten verantworten – eine für jeden Gast des Clubs.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Hassverbrechen aus

Voraussichtlich wird die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen Mordes und Hassverbrechen erheben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Aldrich, 22 Jahre alt, den Club Q in Colorado Springs mit einem Sturmgewehr und einer Handfeuerwaffe betreten und sofort das Feuer eröffnet hatte. Sie stuft die Tat als Hassverbrechen ein. Zwei Gäste des Clubs schritten sofort ein und stoppten den Angriff.

„Ich denke, die Botschaft, die wir ausgesendet haben, ist eindeutig. Wenn man in einem Fall 305 Straftaten anzeigt, zeigt das der Öffentlichkeit, dieser Community, diesem Bundesstaat, diesem Land, dass wir diesen Fall so ernst nehmen, wie wir nur können“, so der zuständige Staatsanwalt Michael Allen.

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Wurde der Amoklauf bereits vor einem Jahr angekündigt?

Aldrich soll bereits mehr als einem Jahr vor dem Amoklauf angekündigt haben, Waffen, Munition und Schutzwesten horten zu wollen, um der „nächste Massenmörder“ zu werden. 

Außerdem soll die tatverdächtige Person gedroht haben, die Großeltern zu ermorden, wenn sie sich den Plänen in den Weg stellen sollten, zitieren Medien aus versiegelten Ermittlungsakten. Damals gab es auch einen Einsatz einer Spezialeinheit, bei dem Aldrich zwar verhaftet wurde, die Anklage aber fallengelassen wurde.

Die angeklagte Person bezeichnet sich als nicht-binär

Welche konkreten Beweise die Staatsanwaltschaft für ein Hassverbrechen hat, wollte Allen nicht sagen. Die angeklagte Person hatte sich noch nicht zum Motiv geäußert. Allen betonte allerdings: „Wir werden keine Handlungen gegen Mitglieder der Community aufgrund ihrer sexuellen Identität tolerieren.“

Die Anwälte der Verteidigung hatten bereits kurz nach der Verhaftung erklärt, dass die angeklagte Person nicht-binär sei und die Pronomen „they/them“ bevorzuge und mit „Mx. Aldrich“ angesprochen werden wolle, heißt es in einer Fußnote der Gerichtsunterlagen.